WA – Warschauer Abkommen (internationales Übereinkommen) in der Fassung des Haager Protokolls 1955
Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

Haftungsgrundsatz: Vermutete Verschuldenshaftung
Haftungsdauer: Während der Beförderung
Haftungsumfang:
Güterschäden (Verlust, Beschädigung)
Verspätungsschäden
Haftungsgrenzen: Güter- oder Verspätungsschäden: 250 Poincaré-Franken (rd. 27,35 EUR) je kg
Änderung der Haftungsgrenzen:
Deklaration des Lieferinteresses
Aufhebung der Haftungsgrenzen:
Vorsatz, bewusste Leichtfertigkeit (im Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde)
Wichtigste Haftungsausschlüsse:
Fehlendes Verschulden
Mängelrügefristen: Äußerlich erkennbare Mängel: Sofort bei Ablieferung
Nicht erkennbare Mängel: 14 Tage nach Ablieferung
Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung
Verjährung: 2 Jahre
Besonderheiten: Keine Abdingbarkeit durch Vereinbarungen
Verweise: VBGL – AGB
ADSp – AGB
Speditionsrecht – HGB
Frachtrecht – HGB
Lagerrecht – HGB
Seerecht – HGB
CMR (int. Abk.)
CIM (int. Abk.)
CMNI (int. Abk.)
Int. Luftfahrtabkommen
Int. Seeschifffahrtsabkommen