Umzugsvertrag
§§ 451 – 451 h HGB
Haftungsgrundsatz: | Obhutshaftung (unter Beachtung der Ausschlussgründe) | ||
Haftungsdauer: | Mit Beginn der vertraglichen Leistungen bis deren Beendigung | ||
Haftungsumfang: |
Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Verspätungsschäden Reine Vermögensschäden |
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Haftungsgrenzen: | Güterschäden: Wert des Gutes, max. 620 Euro pro cbm Lieferfristüberschreitung: 3-fache Fracht Sonstige Vermögensschäden: 3-facher Betrag wie bei Güterschaden |
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Änderung der Haftungsgrenzen: |
Gegenüber Verbrauchern keine Abweichung zu deren Nachteil möglich Wertedeklaration möglich |
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Aufhebung der Haftungsgrenzen: |
Vorsatz, bewusste Leichtfertigkeit (im Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde | ||
Wichtigste Haftungsausschlüsse: |
Unabwendbares Ereignis Verpackungs- / Kennzeichnungsfehler, Be- und Entladefehler des Auftraggebers Funktionsstörungen bei technischen Geräten |
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Mängelrügefristen: | Äußerlich erkennbare Mängel: 1 Tag nach Ablieferung Nicht erkennbare Mängel: 14 Tage nach Ablieferung Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung |
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Verjährung: | 1 Jahr im Regelfall 3 Jahre bei Vorsatz, bewusster Leichtfertigkeit Die schriftliche Geltungmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung |
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Besonderheiten: | Hinweis- und Belehrungspflichten für den Frachtführer Gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t (§ 7a GüKG) |
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Verweise: | VBGL – AGB ADSp – AGB Speditionsrecht – HGB Frachtrecht – HGB Multimodaler Transport – HGB Lagerrecht – HGB Seerecht – HGB CMR (int. Abk.) CIM (int. Abk.) CMNI (int. Abk.) Int. Luftfahrtabkommen Int. Seeschifffahrtsabkommen |