Beförderung von Umzugsgut (national)
Umzugsvertrag
§§ 451 – 451 h HGB


Haftungsgrundsatz: Obhutshaftung (unter Beachtung der Ausschlussgründe)
Haftungsdauer: Mit Beginn der vertraglichen Leistungen bis deren Beendigung
Haftungsumfang:
Güterschäden (Verlust, Beschädigung)
Verspätungsschäden
Reine Vermögensschäden
Haftungsgrenzen: Güterschäden: Wert des Gutes, max. 620 Euro pro cbm
Lieferfristüberschreitung: 3-fache Fracht
Sonstige Vermögensschäden: 3-facher Betrag wie bei Güterschaden
Änderung der Haftungsgrenzen:
Gegenüber Verbrauchern keine Abweichung zu deren Nachteil möglich
Wertedeklaration möglich
Aufhebung der Haftungsgrenzen:
Vorsatz, bewusste Leichtfertigkeit (im Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde
Wichtigste Haftungsausschlüsse:
Unabwendbares Ereignis
Verpackungs- / Kennzeichnungsfehler, Be- und Entladefehler des Auftraggebers
Funktionsstörungen bei technischen Geräten
Mängelrügefristen: Äußerlich erkennbare Mängel: 1 Tag nach Ablieferung
Nicht erkennbare Mängel: 14 Tage nach Ablieferung
Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung
Verjährung: 1 Jahr im Regelfall
3 Jahre bei Vorsatz, bewusster Leichtfertigkeit
Die schriftliche Geltungmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung
Besonderheiten: Hinweis- und Belehrungspflichten für den Frachtführer
Gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t (§ 7a GüKG)
Verweise: VBGL – AGB
ADSp – AGB
Speditionsrecht – HGB
Frachtrecht – HGB
Multimodaler Transport – HGB
Lagerrecht – HGB
Seerecht – HGB
CMR (int. Abk.)
CIM (int. Abk.)
CMNI (int. Abk.)
Int. Luftfahrtabkommen
Int. Seeschifffahrtsabkommen