Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Haftungsgrundsatz: | Vermutete Verschuldenshaftung |
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Haftungsdauer: | Während der Luftbeförderung |
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Haftungsumfang: |
Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Verspätungsschäden |
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Haftungsgrenzen: | Güter- oder Verspätungsschäden: 22 SZR je kg | ||
Änderung der Haftungsgrenzen: |
Deklaration des Lieferinteresses Vereinbarung eines höheren Haftungshöchstbetrages |
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Aufhebung der Haftungsgrenzen: |
Veränderung der Haftungsgrenzen nur durch Vereinbarung (Art. 25) möglich | ||
Wichtigste Haftungsausschlüsse: |
Fehlendes Verschulden | ||
Mängelrügefristen: | Äußerlich erkennbare Mängel: Sofort bei Ablieferung Nicht erkennbare Mängel: 14 Tage nach Ablieferung Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung |
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Verjährung: | 2 Jahre | ||
Besonderheiten: | Keine Abdingbarkeit durch Vereinbarungen | ||
Verweise: |
VBGL – AGB ADSp – AGB Speditionsrecht – HGB Frachtrecht – HGB Lagerrecht – HGB Seerecht – HGB CMR (int. Abk.) CIM (int. Abk.) CMNI (int. Abk.) Int. Luftfahrtabkommen Int. Seeschifffahrtsabkommen |