MÜ – Montrealer Übereinkommen 1999 (internationales Übereinkommen)
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

Haftungsgrundsatz: Vermutete Verschuldenshaftung
Haftungsdauer: Während der Luftbeförderung
Haftungsumfang:
Güterschäden (Verlust, Beschädigung)
Verspätungsschäden
Haftungsgrenzen: Güter- oder Verspätungsschäden: 22 SZR je kg
Änderung der Haftungsgrenzen:
Deklaration des Lieferinteresses
Vereinbarung eines höheren Haftungshöchstbetrages
Aufhebung der Haftungsgrenzen:
Veränderung der Haftungsgrenzen nur durch Vereinbarung (Art. 25) möglich
Wichtigste Haftungsausschlüsse:
Fehlendes Verschulden
Mängelrügefristen: Äußerlich erkennbare Mängel: Sofort bei Ablieferung
Nicht erkennbare Mängel: 14 Tage nach Ablieferung
Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung
Verjährung: 2 Jahre
Besonderheiten: Keine Abdingbarkeit durch Vereinbarungen
Verweise: VBGL – AGB
ADSp – AGB
Speditionsrecht – HGB
Frachtrecht – HGB
Lagerrecht – HGB
Seerecht – HGB
CMR (int. Abk.)
CIM (int. Abk.)
CMNI (int. Abk.)
Int. Luftfahrtabkommen
Int. Seeschifffahrtsabkommen