Lagerhaltervertrag
§§ 467 – 475 h HGB
Haftungsgrundsatz: | Vermutete Verschuldenshaftung | ||
Haftungsdauer: | Von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung | ||
Haftungsumfang: |
Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Vermögensschäden |
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Haftungsgrenzen: | Keine gesetzlichen Grenzen In der Regel ist die Haftung durch AGB oder vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt |
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Änderung der Haftungsgrenzen: |
Durch AGB oder vertragliche Vereinbarungen abänderbar (Ausnahme: Verletzung von Kardinalpflichten) | ||
Wichtigste Haftungsausschlüsse: |
Fehlendes Verschulden des Lagerhalters | ||
Mängelrügefristen: | Keine Regelung | ||
Verjährung: | 1 Jahr im Regelfall 3 Jahre bei Vorsatz, bewusster Leichtfertigkeit Die schriftliche Geltungmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung |
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Besonderheiten: | Die gesetzlich vorgegebene unbegrenzte Verschuldenshaftung sollte durch AGB oder durch Individualabrede begrenzt werden | ||
Verweise: | VBGL – AGB ADSp – AGB Speditionsrecht – HGB Frachtrecht – HGB Seerecht – HGB CMR (int. Abk.) CIM (int. Abk.) CMNI (int. Abk.) Int. Luftfahrtabkommen Int. Seeschifffahrtsabkommen |