Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Haftungsgrundsatz: | Vermutete Verschuldenshaftung |
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Haftungsdauer: | Ab Übernahme bis zur Auslieferung |
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Haftungsumfang: |
Güterschäden (Verlust, Beschädigung) Verspätungsschäden |
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Haftungsgrenzen: | Güterschäden: 666,67 SZR je Packung bzw. Ladungseinheit bzw. 2 SZR je kg; 26.500 SZR je Container, wobei 1.500 SZR für Container und 25.000 SZR für Güter Lieferfristüberschreitung: Bis zur Höhe der Fracht |
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Änderung der Haftungsgrenzen: |
Deklaration des Wertes Deklaration des Interesses |
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Aufhebung der Haftungsgrenzen: |
Vorsatz, bewusste Leichtfertigkeit (im Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde | ||
Wichtigste Haftungsausschlüsse: |
Unabwendbares Ereignis, nautisches Verschulden, technisches Verschulden, Feuer an Bord Verpackungs- / Kennzeichnungsfehler, Be- und Entladefehler des Auftraggebers Eigenheit bzw. Beschaffenheit der Ware |
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Mängelrügefristen: | Äußerlich erkennbare Mängel: Sofort bei Ablieferung Nicht erkennbare Mängel: 7 Tage nach Ablieferung Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung |
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Verjährung: | 1 Jahr Die schriftliche Geltungmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung |
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Besonderheiten: |
Keine Abdingbarkeit durch Vereinbarungen Keine Versicherungspflicht Ersatzwert ist der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung, hier wird also vom Zeitwert und nicht vom Rechnungswert ausgegangen |
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Verweise: |
VBGL – AGB ADSp – AGB Speditionsrecht – HGB Frachtrecht – HGB Lagerrecht – HGB Seerecht – HGB CMR (int. Abk.) CIM (int. Abk.) Int. Luftfahrtabkommen Int. Seeschifffahrtsabkommen |