CMNI (internationales Übereinkommen)
Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Haftungsgrundsatz: Vermutete Verschuldenshaftung
Haftungsdauer: Ab Übernahme bis zur Auslieferung
Haftungsumfang:
Güterschäden (Verlust, Beschädigung)
Verspätungsschäden
Haftungsgrenzen: Güterschäden: 666,67 SZR je Packung bzw. Ladungseinheit bzw. 2 SZR je kg; 26.500 SZR je Container, wobei 1.500 SZR für Container und 25.000 SZR für Güter
Lieferfristüberschreitung: Bis zur Höhe der Fracht
Änderung der Haftungsgrenzen:
Deklaration des Wertes
Deklaration des Interesses
Aufhebung der Haftungsgrenzen:
Vorsatz, bewusste Leichtfertigkeit (im Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde
Wichtigste Haftungsausschlüsse:
Unabwendbares Ereignis, nautisches Verschulden, technisches Verschulden, Feuer an Bord
Verpackungs- / Kennzeichnungsfehler, Be- und Entladefehler des Auftraggebers
Eigenheit bzw. Beschaffenheit der Ware
Mängelrügefristen: Äußerlich erkennbare Mängel: Sofort bei Ablieferung
Nicht erkennbare Mängel: 7 Tage nach Ablieferung
Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung
Verjährung: 1 Jahr
Die schriftliche Geltungmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung
Besonderheiten: Keine Abdingbarkeit durch Vereinbarungen
Keine Versicherungspflicht
Ersatzwert ist der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung, hier wird also vom Zeitwert und nicht vom Rechnungswert ausgegangen
Verweise: VBGL – AGB
ADSp – AGB
Speditionsrecht – HGB
Frachtrecht – HGB
Lagerrecht – HGB
Seerecht – HGB
CMR (int. Abk.)
CIM (int. Abk.)
Int. Luftfahrtabkommen
Int. Seeschifffahrtsabkommen