Fixkostenspediteur
Spediteur, der mit seinem Auftraggeber einen festen Frachtbetrag („Fixkosten“, „zu festen Kosten“) für die gesamte Abwicklung der Beförderung vereinbart. Er haftet daher auch für alle Schäden, die während der Beförderung eingetreten sind, gemäß § 459 HGB wie ein Frachtführer.
(Vgl. Geschäftsbesorgungsspediteur, Sammelladungsspediteur, Selbsteintritt)