Sammelladungsspediteur
Spediteur, der im Sammelladungsverkehr Einzelsendungen zusammenstellt und diese als Versandspediteur an einen Empfangsspediteur weiterleitet. Eine Besonderheit ist, dass der Sammelladungsspediteur gem. § 460 HGB wie ein Frachtführer haftet.
(Vgl. Geschäftsbesorgungsspediteur, Fixkostenspediteur, Selbsteintritt)