Spediteur
engl. forwarder, freight forwarder, forwarding agent

Der Spediteur ist nach deutschem Recht derjenige, der gewerbsmäßig die Versendung von Gütern durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen besorgt. In der Praxis gibt es kaum noch Spediteure im obigen Sinn, sondern fast ausschließlich „Mischbetriebe“. D. h., der Spediteur besitzt auch Fahrzeuge und tritt gleichzeitig als Frachtführer auf (Selbsteintritt).

(Vgl. Geschäftsbesorgungsspediteur, Fixkostenspediteur)

Weitere Informationen / Haftungsübersichten:
TIS-Startseite > Transportversicherung > Haftungsübersicht > Speditionsrecht – 4. Buch HGB