5  Zusammenfassung, Ausblick und Zielsetzung
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5.3  Konventionelle Bilanz-Rechenverfahren

Die Analyse der konventionellen Rechenverfahren erstreckt sich auf Vergleich und Kommentierung folgender Quellen: VDI 2700, Blatt 2 vom November 2002, Entwurf DIN EN 12195-1 vom April 2004 und Entwurf DIN EN 12195-1 vom Januar 2009.

Es wurden einige Unzulänglichkeiten und auch Fehler gefunden. Im wesentlichen sind die untersuchten Verfahren darauf beschränkt, bei Direktsicherung die Höchstbelastbarkeit der Sicherungsmittel in die Bilanz einzusetzen, während bei der Reibungssicherung (Niederzurrung) die Vertikalkomponenten der nominellen Vorspannung der Zurrmittel verwendet werden. Unzulänglichkeiten bei der Direktsicherung bestehen darin, dass die zur Lastaufnahme der Sicherungsmittel notwendigen Ladungsbewegungen nicht in irgendeiner Form, nicht einmal als Warnung, in den Regelwerken erscheinen und auch die aus unterschiedlichem Lastaufnahmeverhalten parallel eingesetzter Sicherungsmittel sich ergebenden Sicherungsdefizite nicht erwähnt werden.

Auf Reibschluss basierende Horizontalkomponenten von Niederzurrungen werden mit wenigen Ausnahmen ignoriert. Im Entwurf DIN EN 12195-1 vom April 2004 werden sie bei der Kippsicherungsprüfung statisch eingebracht, um dem zwischenzeitlich als wichtig erachteten k-Faktor zu genügen. Dieser k-Faktor berücksichtigt den bekannten Umstand der Reibung eines Zurrmittels bei Umlenkung und damit der Einbuße an Vorspannung, wenn wie üblich nur auf einer Seite vorgespannt wird. Der k-Faktor ist jedoch aus nicht öffentlich bekannten Gründen im späteren Entwurf DIN EN 12195-1 vom Januar 2009 wieder aufgegeben und scheinbar durch einen halbherzigen Sicherheitsfaktor ersetzt worden.

Der k-Faktor ist als Ausdruck einer generellen Schwächung des Niederzurrungsprinzips bei einseitiger Spannvorrichtung unbedingt berechtigt und wichtig. Eine sinnvolle Deutung und Nutzung der zugrunde liegenden Ursachen fehlt in den genannten Quellen, weil man einfache Formeln haben wollte und daher nicht bereit war, die Gesetzmäßigkeiten von Kraft und Formänderung in Betracht zu ziehen.


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