5  Zusammenfassung, Ausblick und Zielsetzung
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5.2  Wankfaktor

In diesem Zuge wurde auch der in den VDI-Richtlinien 2700, Blatt 2 verankerte Wankfaktor von 0,2 g untersucht, der bisher als Zuschlag zur Querbeschleunigungsannahme von 0,5 g für die Kippsicherung von nicht eigenstandfesten Ladungseinheiten verwendet werden soll. Es ist zutreffend, dass ein solcher Zuschlag wegen der Rotationsträgheit von Ladungseinheiten erforderlich ist, da das hieraus abzuleitende Drehmoment nicht durch das rechenübliche Kippmoment aus Querkraft und Hebel zur Kippachse erfasst wird. Allerdings ist der Zuschlag von 0,2 g zu hoch gegriffen. Ein Zuschlag von 0,1 g, wie er im Entwurf der Norm DIN EN 12195-1 von 2009 enthalten ist, scheint völlig auszureichen. Weitergehend sollte ein entsprechender Zuschlag auch für Ladungseinheiten verwendet werden, die in Längsrichtung des Fahrzeugs kippgefährdet sind.

Wenn die Standsicherheit einer Ladungseinheit unter Einbeziehen des Zuschlags von 0,1 g durch die Eigenstandfestigkeit gesichert ist, braucht eine Kippbilanz nicht gerechnet zu werden. Es sollte aber durch weitere Untersuchungen noch geklärt werden, inwieweit in dieser Eigenstandsicherheitsprüfung das tatsächliche Rotationsträgheitsmoment der Ladungseinheit und die Abnahme der Normalkraft berücksichtigt werden sollten.


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