5.2
Wankfaktor
In diesem Zuge wurde auch der in den VDI-Richtlinien 2700,
Blatt 2 verankerte Wankfaktor von 0,2 g untersucht, der bisher als Zuschlag zur
Querbeschleunigungsannahme von 0,5 g für die Kippsicherung von nicht
eigenstandfesten Ladungseinheiten verwendet werden soll. Es ist zutreffend,
dass ein solcher Zuschlag wegen der Rotationsträgheit von Ladungseinheiten erforderlich
ist, da das hieraus abzuleitende Drehmoment nicht durch das rechenübliche Kippmoment
aus Querkraft und Hebel zur Kippachse erfasst wird. Allerdings ist der Zuschlag
von 0,2 g zu hoch gegriffen. Ein Zuschlag von 0,1 g, wie er im Entwurf der Norm
DIN EN 12195-1 von 2009 enthalten ist, scheint völlig auszureichen.
Weitergehend sollte ein entsprechender Zuschlag auch für Ladungseinheiten
verwendet werden, die in Längsrichtung des Fahrzeugs kippgefährdet sind.
Wenn die Standsicherheit einer Ladungseinheit unter
Einbeziehen des Zuschlags von 0,1 g durch die Eigenstandfestigkeit gesichert
ist, braucht eine Kippbilanz nicht gerechnet zu werden. Es sollte aber durch
weitere Untersuchungen noch geklärt werden, inwieweit in dieser
Eigenstandsicherheitsprüfung das tatsächliche Rotationsträgheitsmoment der
Ladungseinheit und die Abnahme der Normalkraft berücksichtigt werden sollten.
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