Nämlichkeitsschein

Ist absehbar, dass exportierte Güter wieder eingeführt werden, wird ein Nämlichkeitsschein ausgestellt (denkbar z. B. Rückholung von Gütern nach Reparatur oder Tests im Ausland – Passive Reparatur).

(Vgl. Nämlichkeit, Nämlichkeitssicherung)