Ablader
engl. shipper, consignor

Als Ablader wird derjenige verstanden, der aufgrund eines zwischen Befrachter und Verfrachter (z. B. Reeder) geschlossenen Beförderungsvertrages Waren im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Befrachters zur Beförderung per Seeschiff übergibt. Der Ablader wird allgemein auch als Verlader oder Verschiffer bezeichnet.

Der Ablader kann zugleich Befrachter sein, tritt aber häufig als Spediteur (Seehafenspediteur), d. h. selbständiger Vertreter des Versenders / Verkäufers, auf.