Ablader
engl. shipper, consignor
Als Ablader wird derjenige verstanden, der aufgrund eines zwischen
Befrachter und Verfrachter (z. B.
Reeder) geschlossenen Beförderungsvertrages Waren im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Befrachters zur
Beförderung per Seeschiff übergibt.
Der Ablader wird allgemein auch als Verlader oder Verschiffer
bezeichnet.
Der Ablader kann zugleich Befrachter sein, tritt aber häufig als Spediteur
(Seehafenspediteur), d. h. selbständiger Vertreter des Versenders / Verkäufers, auf.