5.1
Lastannahmen
Die durchgeführten Überlegungen und Untersuchungen zu den
Lastannahmen haben gezeigt, dass es unzulässig ist, die bisher üblichen Werte
von 0,8 g nach vorn und jeweils 0,5 g nach hinten und zu den Seiten unmittelbar
als Fahrzeugbeschleunigungen in Form von Bremsverzögerung, Anfahrbeschleunigung
oder Kurvenfliehkraft zu interpretieren. Insbesondere die direkte Bezugnahme
auf Maximalkräfte, die durch die Fahrzeugreifen übertragen werden können,
greift zu kurz. Die auf die Ladung wirkenden Kräfte werden durch Schräglagen
der Ladefläche (Nick- und Wankwinkel) sowie durch tangentiale Trägheitskräfte
aus überlagerten Nick- und Wankschwingungen bedeutend verstärkt. Gleichzeitig
wird die für Reibung und Eigenstandfestigkeit wichtige Normalkraft verringert,
die aber in konventionellen Sicherungsbilanzen stets mit dem vollen Gewicht der
Ladung eingesetzt wird.
Diese Erkenntnisse können für die Lastannahmen nach vorn
dazu führen, dass für eine Fahrzeugausstattung mit Reifen und Bremsanlagen, die
0,8 g Bremsverzögerung zu liefern imstande sind, eine Lastannahme für die
Ladungssicherung von 1,0 g gefordert werden muss.
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