Foto des Monats – Oktober 2017 |
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Kiste zu Mus verarbeitet
Abbildung 1 [Video News 24]
Es war einmal ein Sattelkraftfahrzeug mit einem Curtainsider-Auflieger, der stand auf der Autobahn auf dem Standstreifen und sein Curtain war wie seine Stirnwand etwas knitterig. Dieses Fahrzeug bzw. das was mit ihm geschehen war, weckte die Neugier von uns Ladungssicherungskolumnisten. Eine anscheinend kräftig verbeulte Stirnwand und ein lose herumhängender Curtain könnten darauf hinweisen, dass sich Ladung, mit erheblichen Freiheitsdrang, auf diesem Fahrzeug befunden hat.
Abbildung 2 [Wolfgang Jaspers]
Und richtig, nimmt man den Curtain beiseite, sieht man, dass nicht nur die Stirnwand zerstört sondern auch die Ladefläche vorne rechts kräftig nach unten gedrückt war. Auf der Ladefläche sieht es aus, als ob die wöchentliche Müllentsorgung eines Verpackungsbetriebes unterwegs wäre, dabei wurde hier nur eine „Kiste zu Mus verarbeitet“. Da man derartigen Müll in der Regel aber getrennt entsorgt und auch verdichtet, haben wir diese Assoziation gleich wieder fallengelassen. Jetzt wollten wir es wissen. Mit detektivischem Scharfsinn haben wir uns durch eine Flut von Bildern gearbeitet, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Abbildung 3 [Polizei Dortmund]
Die Abb. 1 und 2 haben noch nicht sehr deutlich mit uns gesprochen, wohin gehend die Abb. 3 nahezu des Rätsels Lösung für uns bereithielt. Wir sehen ein Sattelkraftfahrzeug mit Auflieger auf der rechten Fahrspur der Autobahn stehen. Seine Ladung ist offensichtlich zur rechten Seite herausgefallen. Auf Nachfrage hat der Fahrer am Stauende stark abbremsen müssen, dadurch hat sich seine Ladung in Bewegung gesetzt und ist „Gott sei Dank“ auf der rechten Seite aus dem Fahrzeug auf den Standstreifen gefallen.
Abbildung 4 [Polizei Dortmund]
Bei der Ladung handelt es sich um eine Blechpresse, die offensichtlich in einer Dichtverpackung, die dem Korrosionsschutz dient, verpackt war. Allem Anschein nach befand sich diese Blechpresse in einer Kiste, die auf dem Fahrzeug mit 2 oder 4 Gurten niedergezurrt war.
Abbildung 5 [Wolfgang Jaspers]
Die Abb. 5 spricht ebenfalls mit uns und gibt Zeugnis von der Bewegungsenergie, die sich hier an der Stirnwand in verformende Energie umgewandelt hat. Die Stirnwand ist aus ihrer seitlichen Stütze gerissen worden. Die senkrechten schwarzen Stützen (vor der Stirnwand) wurden deutlich nach vorne gebogen, der seitliche Eckpfosten oder Träger ist kräftig verbeult und die Ladefläche -wie vorhin schon erwähnt – ist nach unten gebogen worden, da die Blechpresse mit einer Masse von 14,4 t Nettogewicht über diese vordere rechte Ecke geglitten ist, um wie auf der Abb. 3 zu sehen, sich auf die Fahrbahn zu begeben, um dort die „Freiheit“ zu genießen. Die Spuren auf der Fahrbahn sprechen ebenfalls mit uns und geben Zeugnis davon, dass die Maschine aufgeschlagen, wahrscheinlich „gepurzelt“ ist, um dann auf der Seite liegenzubleiben.
Abbildung 6 [Wolfgang Jaspers]
Auf den ersten Blick könnte man sich fragen, warum wir ausgerechnet dieses recht unaufgeräumte Bild an sechster Stelle genommen haben. Dieses Bild spricht nicht sofort mit uns, hält aber eine ganze Reihe interessanter Informationen bereit. Wir haben durch eine Pfeilkette eine der beiden Rutschspuren der Kiste, in der sich die Blechpresse befand, kenntlich gemacht. So wie ein normaler Lastverteilungsplan es verlangt, stand die Kiste wahrscheinlich mit ihrem Schwerpunkt kurz vor dem ersten Achsaggregat. Sie hat also mit ihrer Vorderkante zwischen 4,5 – 5 m Rutschweg bis zur Stirnwand hinter sich gebracht. Dies lässt sich auch auf einer Reihe weiterer Bilder, die wir in Augenschein nehmen konnten, ablesen. Auf der Ladefläche fanden wir nicht nur Gurte, die offensichtlich abgeschnitten oder „geplatzt“ waren (wahrscheinlich durch die scharfen Kanten der Kiste), sondern auch ganze Haufen von RH-Materialien und ganz nebenbei eine blaue Kiste, oder was davon übrig ist, randvoll mit weiterem Ladungssicherungsmaterial. Da wir aber weder auf der Abb. 6 noch auf irgendwelchen anderen Abbildungen der Ladefläche zerriebene RH-Matten gesehen haben, sondern nur mehr oder weniger intakte RH-Matten gefunden haben, und die Rutschspuren auf der Ladefläche eher von der Materialpaarung Holz-Siebdruck-Platte zeugen, gehen wir davon aus, dass nicht eine einzige RH-Matte zum Einsatz gekommen ist. Auch hat es nicht an Ladungssicherungsmaterial gefehlt, sondern am Wissen, dass man diese 14,4 t plus das Verpackungsgewicht nicht einfach mal eben so durch 2 oder 4 Niederzurrungen sichern kann, sondern dass hier ein wenig mehr Ladungssicherung nötig gewesen wäre. Ob die Blechpresse richtig in der Kiste befestigt war, lässt sich aus dem Haufen Kisten-Schrott, den wir noch auf den Bildern sehen, nicht beurteilen. Fakt ist, dass die Ladungssicherung schlicht miserabel war.
Zuerst zur Niederzurrung:
Hier wurde eine Kiste mit einem Gewicht von brutto wahrscheinlich um die 14.600 kg oder 14.800 kg niedergezurrt. Die Aufgabe einer Kiste ist, die Ladung im Inneren vor äußeren Einflüssen zu schützen. Sie muss nicht in jedem Fall die Kraft einer Niederzurrung aufnehmen können, insbesondere dann nicht, wenn die Niederzurrung nicht das beste Mittel zur Ladungssicherung darstellt. Gesetzt dem Fall, dass die Kiste durch Niederzurrungen gesichert werden sollte und RH-Material zum Einsatz gekommen wäre, wären folgenden Belastungen auf das Kistendach zugekommen: 0,8 – 0,6 (für μ) = 0,2. 0,2 x 14.600 = 2.920 daN erforderliche Restsicherungskraft nach vorne. 2.920 daN : 0,6 (für die gute Reibung des RH-Materials) = 4.867 daN an erforderlicher Vorspannung, um die Kiste durch Niederzurrungen zu sichern. Eine Belastung, die nicht jedes Kistendach aufnehmen können muss.
Die Ladungssicherungsempfehlung:
Vorausschicken wollen wir, dass man derartige Ladung natürlich auf verschiedenen Wegen sichern kann, wir hier aber nur einen Weg aufzeigen. Unter die Kiste sollte RH-Material so ausgelegt werden, dass die Kiste reibungstechnisch von der Ladefläche komplett getrennt wird. Das heißt nicht, dass unter die gesamte Kiste überall RH-Material gelegt werden muss, es bedeutet aber, dass kein anderer Teil des Kistenbodens die Ladefläche berühren darf. Das kann man am besten mit einem Blatt Papier prüfen. Überall dort wo die Kiste keine Berührung mit der Ladefläche haben darf, muss man unter den Balken ein Blatt Papier hindurchschieben können. Noch besser ist, wenn man unter dem Balken Licht durchscheinen sieht, dies bedeutet, dass sie gut reibungstechnisch von der Ladefläche getrennt sind. Nur in diesem Fall kann die gute Reibung des RH-Materials von μ 0,6 angenommen werden. Damit die gute Reibung auch wirklich nicht durch Vibrationen oder Schwingungen während des Fahrbetriebes gestört werden kann, sind mindestens zwei Niederzurrungen als „Mindestsicherung“ empfohlen. Dabei müssen die Gurte vor den scharfen Kanten der Kiste geschützt werden. Da bei unserer Annahme von 14.600 kg Masse noch eine Sicherungskraft nach vorne von 4.867 daN aufzubringen ist, würden wir diese Sicherungsaufgabe mittels zweier Direktsicherungen lösen. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass die Kiste im oberen Bereich nicht belastbar genug für Niederzurrungen oder irgendwelche Direktzurrungen war. Sie muss es aber im Bodenbereich unbedingt sein, denn dort muss die Ladung im Inneren ausreichend mit dem Kistenboden verbolzt sein. Darum müssen die Gurte so angebracht werden, dass sie die Kiste an ihrer Basis bzw. Kistenboden abfangen, d. h. dass die Kraft aus dem Kistenboden möglichst direkt in die Gurte hineinfließen kann, um sie effektiv zu sichern. Die beiden Gurte sollten versetzt gesetzt werden, d. h. wechselseitig so auf parallel liegende Ladungssicherungspunkte, dass die Gurtlängen der beiden Gurte identisch sind (siehe Skizze).
Skizze [GDV]
Geschieht dies nicht, muss zuerst der kurze Gurt den größten Teil der Kraft aufnehmen und der längere Gurt wird nicht oder deutlich geringer belastet, was zum Versagen dieser Sicherung führen könnte.
Abbildung 7 [Video News 24]
Die Verantwortung in der Ladungssicherung:
Hinweisen möchten wir noch auf die vielschichtige Verantwortung in der Ladungssicherung.
- Eine Kiste muss natürlich so gebaut sein, dass die Ladung in der Kiste so mit dem Kistenboden verbunden ist, dass sie diese bei normalen Verkehrsbedingungen und das bedeutet 0,8 nach vorne und 0,5 zu den Seiten und nach hinten, nicht verlassen kann. Wir gehen davon aus, da wir die Qualität der Kiste anhand des verbleibenden Mülls nicht beurteilen können, dass das gegeben war.
- Der Verlader, z. B. derjenige, der diese Blechpresse verpackt und auf einen LKW gestellt hat, hat auch die Verantwortung des Verladers. Er muss bei der Ladungssicherung mitwirken und darf den LKW nicht von seinem Grundstück fahren lassen, wenn dieser nicht beförderungssicher ist. Bei diesem eklatanten Ladungssicherungsmangel ist diesem Verlader genau der gleiche Vorwurf zu machen wie dem Fahrer selbst. Wobei wir subjektiv deutlich mehr Verantwortung beim Verlader sehen, denn er ist der Auftraggeber und der „kleine“ Fahrer ist der Erfüllungsgehilfe des Frachtführers, der in dem ganzen Konzert des Transportes das kleinste Instrument spielt.
- Der Fahrer trägt natürlich die Verantwortung für die betriebs- und verkehrssichere Sicherung seiner Ladung. Diese Verantwortung kann er aber nicht tragen, wenn er keine fundierte Ladungssicherungsausbildung genossen hat. Bei der Ausbildung sehen wir den Frachtführer klar in der Pflicht.
Angemerkt sei weiter, dass diese Blechpresse sicherlich jetzt irgendwo fehlt, ein Produktionsprozess ggf. auf Wochen und Monate unterbrochen ist und all das nur, weil irgendwo sich ein Verantwortlicher oder zwei keine Gedanken um ein paar Gummimatten und ein paar richtig angebrachte Gurte gemacht haben. Schade!!!
Zu guter Letzt möchten wir darauf hinweisen, dass es wirklich eine Glücksache war, dass diese Blechpresse nicht aus der linken Seite vom Fahrzeug gefallen ist, in den fließenden Verkehr hinein, denn diese Blechpresse hätte in diesem Fall auch zur Autopresse werden können.
Die Ladungssicherungskolumnisten wünschen allzeit eine sichere Fahrt!
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