Informationen für die Besteuerung von Versicherungsprämien für Transportversicherer |
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1 Praxis-Leitfaden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.4 Steuerbefreiung für die Transportversicherung (§ 4 Nr. 10 VersStG):
Gesetzestext: § 4 Ausnahmen von der Besteuerung Von der Besteuerung ausgenommen ist die Zahlung des Versicherungsentgelts … 10. für eine Versicherung beförderter Güter gegen Verlust oder Beschädigung als Transportgüterversicherung einschließlich Valorenversicherung und Kriegsrisikoversicherung, wenn sich die Versicherung auf Güter bezieht, die ausschließlich im Ausland oder im grenzüberschreitenden Verkehr einschließlich der Durchfuhr befördert werden; dies gilt nicht bei der Beförderung von Gütern zwischen inländischen Orten, bei der die Güter nur zur Durchfuhr in das Ausland gelangen. Die Besteuerung der Zahlung des Versicherungsentgelts für eine Haftpflichtversicherung bleibt unberührt; Seitenanfang BMF-Schreiben, Rechtsprechung:
Seitenanfang Auszug aus den FAQ zum VerkehrStÄndG:
Kriterien für Erhalt der Steuerbefreiung bei Verträgen mit unterschiedlichen Steuersätzen Seitenanfang Erläuterungen:
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