Dokumentenakkreditiv |
Inhaltsverzeichnis
|
|
Ablauf eines Dokumentenakkreditivs anhand einer grafischen Darstellung | |
Akkreditivarten | |
Akkreditiv-Standardbedingungen ERA 600 |
Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C)
Bei internationalen Warenlieferungen ist das Dokumentenakkreditiv eine sichere Form der Abwicklung des Zahlungs− und Kreditverkehrs. Es ist die Anweisung eines Käufers (Akkreditivsteller ⁄ Auftraggeber beim Dokumentenakkreditiv ⁄ Importeur beim Warengeschäft) an seine Bank, eine Zahlung eines bestimmten Betrages gegen Vorlage bestimmter Dokumente [dazu gehören z. B.: Transportdokumente (original Konnossement), Begleitpapiere (Lieferrechnung des Absenders, Ursprungszeugnis) sowie original Versicherungszertifikat], welche die Versendung der Ware beweisen, an den Verkäufer (Begünstigter beim Dokumentenakkreditiv ⁄ Exporteur beim Warengeschäft) zu leisten.
Ablauf eines Dokumentenakkreditivs anhand einer grafischen Darstellung
Widerrufliche und unwiderrufliche Akkreditive (revocable – unrevocable L/C):
|
|
Sicht-Akkreditive / Nachsicht-Akkreditive (sight – deferred payment):
|
|
Unbestätigte und bestätigte Akkreditive (nonconfirmed – confirmed L/C):
|
|
Übertragbare Akkreditive (transferable L/C):
Diese Form des Akkreditivs ermöglicht dem Exporteur eine Zwischenfinanzierung ohne selbst Kredit aufzunehmen. Beim nicht übertragbaren Akkreditiv kann nur der Begünstigte über den Betrag verfügen. Nachträgliche Änderungen können nur mit Zustimmung des Importeurs durchgeführt werden.
|
|
Gegenakkreditiv (back-to-back L/C):
|
|
Revolvierendes Akkreditiv (revolving L/C):
Werden die nicht genutzten Restbeträge auf spätere Revolvierungen übertragen, wird dies als kumulativ revolvierendes Akkreditiv bezeichnet.
|
|
Beistandsakkreditiv (standby L/C):
|
|
Vorschussakkreditiv (packing credit, red clause, green clause):
|
Zurück zum Anfang
Akkreditiv-Standardbedingungen ERA 600
Das Akkreditiv wird von den Banken nach Standardbedingungen ERA 600 abgewickelt, die im Juli 2007 in einer überarbeiteten Form in Kraft getreten sind. Die ERA 600 der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris sind einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten Akkreditive (engl. Uniform Customs and Practice for Documentary Credits – UCP 600).
Die ERA 600 sind bindend für alle Parteien und beziehen sich auf Dokumentenakkreditive.Einige wesentliche Änderungen der ERA 600 gegenüber der ERA 500 im Überblick:
Die Dauer der Bearbeitungszeiten bei der Dokumentenprüfung für die Banken wird von sieben auf fünf Bankarbeitstage verkürzt. | |
Bislang war die Auslegung der Dokumente bei der Dokumentenprüfung sehr strikt. Wurde beispielsweise im Firmennamen ein "ü" als "ue" geschrieben, so wurde das Dokument nicht anerkannt. Nun gilt: Angaben in den Dokumenten müssen nicht hundertprozentig identisch sein, dürfen jedoch nicht mit dem Inhalt in anderen Dokumenten oder dem Akkreditiv im Widerspruch stehen. |
|
Die Möglichkeit zur Authentisierung kann nun auch elektronisch erfolgen, hier wurde den neuen technischen Entwicklungen Rechnung getragen. | |
Akkreditive sind stets unwiderruflich, selbst wenn sie diesbezüglich keine Angaben enthalten. Einmal ausgestellt, können sie nicht widerrufen werden. |
Artikel 28 der ERA 600 regelt in lit. a bis j die Anforderungen an eine das Akkreditiv begleitendes Ver-sicherungsdokument. Artikel 28 der ERA lit. g regelt:
Das Akkreditiv sollte vorschreiben, welche Art von Versicherung verlangt wird und, ggf., welche zusätzlichen Risiken zu decken sind. Ein Versicherungsdokument wird ungeachtet der Risiken, die nicht gedeckt sind, angenommen, wenn im Akkreditiv ungenaue Begriffe wie „übliche Risiken“ oder „handelsübliche Risiken“ verwendet werden. |
Copyright © 2011 ICC Deutschland e.V., Artikel 28 (g) ERA/ UCP 600 ist ein Absatz dieses Artikels, der sich noch bis Artikel 28 (j) erstreckt. Die weiteren Ziffern regeln u.a. die Anforderungen an eine All-Risk-Deckung (lit. h), die Voraussetzungen der Aufnahme von Ausschlussklauseln (lit. i) und der Ausweisung von (Abzugs-) Franchisen (lit. j).
Der vollständige Text dieses Artikels/der ERA/UCP 600 ist zu beziehen über ICC Deutschland e.V., www.icc-deutschland.de .
Bestellinformationen:ERA 600, Publikation Nr. 600, Englisch/Deutsch: ISBN-10: 3-929621-60-6 bzw. ISBN-13: 978-3-929621-60-0
Anbieter:
ICC Deutschland − Vertriebsdienst Internationale Handelkammer |
Wilhelmstr. 43g, 10119 Berlin |
10117 Berlin |
Tel.: + 49 (0)30−200 7363 60 |
Fax: + 49 (0)30−200 7363 69 |
E−Mail: icc@icc−deutschland.de |
Internet: http:⁄⁄www.icc−deutschland.de |
Zurück zum Anfang