6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen |
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6.4.2 Ungenormte bzw. nicht gekennzeichnete LadeflächenbegrenzungenKapitel 6.4.1 behandelt die Mindestanforderungen, die an Aufbauten von Fahrzeugen nach der DIN EN 12642 vom Januar 2007 zu stellen sind. Neben diesen Fahrzeugen lassen sich mindestens vier andere Fahrzeuggruppen unterscheiden:
Der Vorteil genormter und gekennzeichneter Fahrzeugaufbauten darf nicht überbewertet werden. Derartige Aufbauten sind nur dann vorteilhaft, wenn deren Fähigkeit, einen Teil der Ladungssicherungskräfte und bestenfalls sogar die gesamten Kräfte aufnehmen zu können, tatsächlich genutzt wird. Abbildung 6.4.2.1 : Die Festigkeit des Fahrzeugaufbaus spielt bei dieser Ladung keine Rolle [W. Strauch] Das Fahrzeug ist nach Code-XL und weiteren Richtlinien zertifiziert. Man hätte die Ladung genau so auf jedem Fahrzeug, auch solchen mit ungeprüften Ladeflächenbegrenzungen, transportieren können, sofern die gestanzten Bleche vor Wettereinflüssen geschützt sind. Das zertifizierte Fahrzeug „verbessert“ keinesfalls den Transport, da die verstärkten Aufbauten nicht genutzt werden. Die Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die mangelhafte Sicherung. Im Fall einer Vollbremsung, eines heftigen Spurwechsels oder einer anderen kritischen Fahrsituation werden sich die Ladungsteile in Bewegung setzen und verrutschen. Bei größerer seitlicher Verlagerung besteht sogar Kippgefahr. Davor kann auch die Zertifizierung nicht schützen. Auch bei schwachen oder nicht normgerechten Aufbauten lassen sich Ladungen „gut“ oder „schlecht“ sichern. Bei dem gezeigten Beladefall spielt die Festigkeit der Aufbauten nahezu keine Rolle. Pritschen ohne Aufbauten bzw. Ladeflächenbegrenzungen werden auch „Flatbeds“ genannt oder tragen die das Wort „Plateau“ in ihrer Bezeichnung, z.B. Plateauanhänger Der Anhänger ist gemäß einer für ihn geltenden Norm mit Zurrpunkten ausgestattet. In Kapitel 6.4.6.1 wird das Thema „Zurrpunkte“ ausführlich behandelt. Für ein Fahrzeug dieser Länge sind drei Paar, also sechs Zurrpunkte vorgeschrieben. Drei Niederzurrungen sind dem Nutzer zu wenig, deshalb hat er eine vierte an beiden Seiten des Rahmens befestigt. Abbildung 6.4.2.4 : Bildmontage einer teleskopierbaren Pritsche ohne Ladeflächenbegrenzung [W. Strauch] Das Fahrzeug verfügt über seitliche Lochleisten zum Einhaken von Zurrmitteln. Aufgrund der zentralen Ladelücken ist eine Sicherung mit Niederzurrungen unmöglich. Die Ladung ist als ungesichert zu betrachten. Von der kleinen Kröpfung vorn und den Auffahrrampen hinten abgesehen, verfügt das Fahrzeug über keine Ladeflächenbegrenzungen. Die schräge Kröpfung kann beim Transport von Fahrzeugen als Ladeflächenbegrenzung angesehen werden, wenn sie den Rädern einer Achse als Vorlegekeil dient. Grundsätzlich hat das Fahrzeug keine Ladeflächenbegrenzung. Für die bisher abgebildeten Fahrzeuge gilt, dass sie nach den Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln mit genügend gut platzierten Zurrpunkten ausreichender Belastbarkeit und dazu passenden Hilfsmitteln zur Ladungssicherung ausgestattet sein müssen. Die Bilder dokumentieren, dass bei derartigen Fahrzeugen die Sicherheit durchgeführter Transporte nicht durch fehlende Ladeflächenbegrenzungen eingeschränkt ist, sondern durch falsch gewählte Ladungssicherungsmethoden und die mangelhafte handwerkliche Ausführung bei der Verarbeitung eingesetzter Ladungssicherungshilfsmittel. Fahrzeuge mit schwach gebauten Aufbauten, die keiner Norm genügen, sind jeden Tag auf den Straßen unterwegs. Das ist aber keineswegs problematisch, sofern
Höher belastbare Aufbauten machen nur Sinn, wenn die „verstärkte Aufbautenstruktur in der Lage ist, einen Teil der Kräfte zur Ladungssicherung aufzunehmen“. Das setzt voraus, dass die Ladung bündig an den Ladeflächen anliegt, nur minimale Ladelücken vorhanden sind und je nach Ladungsmasse und Höhe die Ladung durch ergänzende Maßnahmen gesichert ist. Belastungsfähigere Ladeflächenbegrenzungen haben gegenüber den „schwächeren“ einen wirtschaftlichen Vorteil: Die Ladungssicherung lässt sich zumeist schneller und mit weniger Einsatz von Arbeitszeit bewerkstelligen. Auch bei dieser Beladeart spielt die Belastbarkeit der Fahrzeugaufbauten keine Rolle. Werden bei bestimmten Fahrmanövern größere Trägheitskräfte wirksam, „marschiert die Ladung los“ und durchschlägt ungeprüfte, als auch geprüfte Ladeflächenbegrenzungen. Abbildung 6.4.2.9 : Direkter Kontakt der Ladung mit vorderer und seitlicher Laderaumbegrenzung [W. Strauch] Bei formschlüssiger Beladung durch Anliegen an den Ladeflächenbegrenzungen hingegen spielt die Aufbaufestigkeit eine entscheidende Rolle. Dann sind festere Aufbaustrukturen deutlich vorteilhafter. Bei der Beladung dieses Fahrzeugs verließ man sich ausschließlich auf die Festigkeit der Aufbauten. Weil deren Belastbarkeit überschätzt wurde, hat die ansonsten ungesicherte Ladung den Aufbau deformiert, dieser wird nur noch durch die provisorisch angebrachten Zurrgurte zusammen gehalten. Beim Fahren schwankt der gesamte Fahrzeugaufbau bedenklich hin und her. Größeren Belastungen beim Bremsen, bei Kurvenfahrten, Spurwechseln oder Ausweichmanövern kann er nicht standhalten. Das Herabfallen von Ladungsteilen oder gar das Umkippen des Fahrzeugs ist zu befürchten. |