Diese Belastungsart tritt insbesondere beim Rangieren von Güterwaggons auf und wird z. B. laut CTU für den normalen Rangierverkehr mit 4 g, für den kombinierten Verkehr mit 1 g angegeben (siehe Tab. 1). Hierbei werden Packmittel und Packgut stark beansprucht. Bei übereinander gestauten Kisten kann es, wenn Freiräume zu den Seiten vorhanden sind, aufgrund der Haftreibung zwischen den Kisten zu Schubbeanspruchungen auf die untersten Kisten kommen. Entsprechendes gilt für die Befestigung der Packgüter. Vertikale Stoßbelastungen können beim Umschlag auftreten, z. B. durch hartes Absetzen der Packstücke. Hierbei handelt es sich in der Regel um kurzzeitige Stöße, die aufgrund ihrer Einwirkzeit für die Verpackungen selbst unkritisch sind, aber bei hochsensiblen Packgütern zu Schäden führen können. Hier sind dann beispielsweise schockabsorbierende Elemente zur Befestigung der Packgüter innerhalb der Verpackungen einzusetzen. 1.4.2 Kippbeanspruchung /-gefahr Als Folge von Horizontalbeschleunigungen können Packstücke auch kippen. Ein Packstück ist kippgefährdet, wenn unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beschleunigung die Standfläche klein und die Schwerpunkthöhe groß ist. Dieses ist z. B. der Fall, wenn der Schwerpunkt über der halben Packstückhöhe liegt. Um festzustellen, ob Packstücke kippgefährdet sind, müssen die Höhe des Schwerpunktes und dessen Abstand zur entsprechenden Kippkante des Packstücks ins Verhältnis gesetzt werden. Die Kippkante ist immer die Querkante in Beschleunigungsrichtung (siehe Abb. 2).
Abbildung 2: Prüfen der Kippgefahr Immer wenn das Verhältnis Höhe des Schwerpunktes über seiner Standfläche zu seitlichem Abstand Kippkante zum Schwerpunkt größer ist als die zu erwartende Beschleunigung, dann ist die Kiste kippgefährdet und eine Sicherung gegen Kippen ist erforderlich. In Verhältnissen ausgedrückt sieht das wie folgt aus:
* Beispiel Beschleunigungen LKW-Transport (CTU, siehe Tab. 1 in Kapitel 1.3.1). 1.4.3 Schwerpunktangaben Um ein sicheres Handling zu gewährleisten, ist es bei Kisten ab 1.000 kg Bruttomasse unerlässlich, die Schwerpunktlage durch ein entsprechendes Symbol zu markieren. Ein Schwerpunkt ist eindeutig markiert, wenn die Markierung an mindestens zwei aneinandergrenzenden Kistenwänden vorhanden ist. Aus Gründen der Umschlag- und Transportsicherheit ist eine Markierung auf allen vier Seitenwänden sinnvoll. Die Markierung des Schwerpunktes erfolgt nach DIN EN ISO 780 bzw. nach den Vorschriften des Empfangslandes, siehe hierzu Kapitel 11. 1.4.4 Belastungen durch Schwingungen / Vibration Bei allen Transporten treten Schwingungs- und Vibrationsbelastungen auf. Die Folge sind zum einen vertikale Beschleunigungen (siehe statische Belastungen), zum anderen können diese Schwingungen dem Packgut schaden. Bei empfindlichen Gütern sind schwingungsdämpfende Elemente einzubauen. Für die Ladungssicherung bedeuten vertikale Schwingungen eine Reduzierung der Reibung zwischen Ladefläche und Packstück. 1.4.5 Belastungen beim Umschlag Direkte Belastungswerte beim Umschlagen von Stückgut sind nicht vorhanden. Nach Messungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung, Berlin und der BFSV)* ergeben sich Eckwerte von Beschleunigungsbelastungen, für die beim Containertransport in Frage kommenden Umschlagmittel, die die Angaben von Beschleunigungen in einschlägigen Richtlinien / Empfehlungen, wie die VDI-Richtlinie 2700 und die CTU-Packrichtlinie, gut abdecken. * Belastungswerte beim Umschlag von Containern und Flats (BAM / BFSV)
Tabelle 2: TUL-Belastungen Van Carrier
Tabelle 3: TUL-Belastungen Containerbrücke * siehe hierzu Kapitel 1.4.1 Diese Belastungsgrößen sollten vorerst auch für den Umschlag von Stückgut gelten. |
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