Durch eine richtige und vollständige Markierung von
Verpackungen werden die Voraussetzungen geschaffen, um falsche Handhabung, Unfälle,
Falschauslieferung, Masse- und Mengenverluste sowie Zollstrafen zu vermeiden.
Die Markierung muss klar und präzise sein. Sie sollte sich
farblich deutlich vom Packstück abheben; üblicherweise wird sie in schwarzer Farbe
aufgetragen. Alternativ kann sie auch auf Aufklebern angebracht sein. Hierfür sind
möglichst schwarze Zeichen auf weißem Grund zu wählen. Sowohl bei dem direkten
Auftragen der Markierung auf das Packstück wie auch bei der Verwendung von Aufklebern ist
sicherzustellen, dass die Markierung gut lesbar und dauerhaft angebracht wird.
Eine ausreichende Markierung ist unverzichtbarer
Bestandteil der Verpackung. Weichen die Markierungen von den Angaben in den
Versandpapieren ab, kann es z. B. zu Beanstandungen seitens der Zollbehörden kommen. Nicht ausreichende
Handhabungsmarkierungen können zu einem Haftungsausschluss derjenigen führen, die die
Ware transportiert, umgeschlagen oder gelagert haben und durch deren Behandlung der
Schaden aufgetreten ist.
Die vollständige Markierung muss aus den folgenden drei
Teilen bestehen:
1. Leitmarke
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Kennmarke: z. B. Anfangsbuchstaben des Empfängers oder
Absenders bzw. aus dem Firmennamen des Empfängers |
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Kennummer: z. B. die Auftragsnummer des Empfängers |
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Gesamtzahl der Packstücke der gesamten Sendung |
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Laufende Nummer des entsprechenden Packstückes innerhalb
der Sendung: z. B. 5/12 oder 5-12 |
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Bestimmungsort und -hafen |
2. Informationsmarkierung
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Ursprungsland: Die Angabe des Ursprungslands hat nach den
jeweiligen Bestimmungen der Länder zu erfolgen. In vielen Fällen ist diese Angabe
vorgeschrieben. In einigen Fällen ist sie nicht erwünscht und hat nach vertraglichen
Vereinbarungen sogar zu unterbleiben. Bei Verstößen gegen solche Vereinbarungen läuft
das Unternehmen Gefahr, "black-listed" zu werden. |
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Gewichtsangabe des Packstücks: Ab 1000 kg Bruttomasse
müssen die Packstücke mit Gewichtsangaben versehen werden. Mit Rücksicht auf die
Leichtigkeit von Transport, Umschlag und Lagerung empfehlen die Normen, auch bei
geringerer Masse die Gewichtsangaben anzugeben. |
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Abmessungen der Packstücke: Sie sind nach den Normen in
Zentimeter anzugeben. |
3. Handhabungshinweise
Die sogenannten Handhabungsmarkierungen tragen zu erhöhter
Sorgfalt bei den Umschlagsarbeiten bei. Es muss erkennbar sein,
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ob das Packstück hitze- oder nässeempfindlich ist |
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ob es bruchgefährdet ist |
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wo oben und unten und wo die Schwerpunktlage ist |
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wo das Ladegeschirr angeschlagen werden kann |
Die Symbole für die Handhabungshinweise von Verpackungen
sind in ISO R/780 (International Organization for Standardization) und in DIN 55 402
(Deutsches Institut für Normung) international einheitlich festgelegt. Auf die Symbole
darf auf keinen Fall verzichtet werden, da diese sich stets von selbst erklären und somit
Sprachprobleme im internationalen Verkehr vermieden werden.
Bezeichnung |
Symbol |
Erklärung |
Zerbrechliches
Packgut
Fragile, Handle with care |
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Das Symbol ist bei leicht
zerbrechlichen Waren anzubringen. Derartig gekennzeichnete Waren sind sorgfältig zu
behandeln und keineswegs zu stürzen oder zu schnüren. |
Keine Handhaken
verwenden
Use no hooks |
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Bei derartig gekennzeichneten
Waren sollte auch jede weitere punktförmige Belastung vermieden werden. Das Zeichen
verbietet nicht automatisch die beim Sackgutumschlag eingesetzten Tellerhaken. |
Oben
This way up |
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Das Packstück
muss grundsätzlich so transportiert, umgeschlagen und gelagert werden, dass
die Pfeile
jederzeit nach oben zeigen. Rollen, Klappen, starkes Kippen oder Kanten sowie andere
Formen des Handlings müssen unterbleiben. Die Ladung muss aber nicht "on top"
gestaut werden. |
Vor Hitze
(Sonneneinstrahlung) schützen
Keep away from heat |
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Am besten entspricht man dem
Symbol, wenn die Ware möglichst kühl abgestellt wird. Auf jeden Fall muss sie vor
zusätzlichen Wärmequellen geschützt werden. Es kann angebracht sein, nachzufragen, ob
bestehende oder zu erwartende Temperaturen schädlich sein können. Auch bei Waren, von
denen jeder weiß, dass sie Wärme nicht ausgesetzt werden dürfen, wie z.B. Butter und
Schokolade, sollte diese Markierung verwendet werden, um Schäden vorzubeugen. |
Vor Hitze und
radioaktiven Strahlen schützen
Protect from heat and radioactive sources |
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Stauung wie beim
vorherigen Symbol beschrieben. Zusätzlich muss die Ware noch vor radioaktiven Strahlen
geschützt werden. |
Anschlagen hier
Sling here |
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Das Zeichen gibt nur einen
Hinweis darauf, wo angeschlagen werden soll, nicht aber über die Anschlagmethode. Sind
die Symbole gleich weit von der Mitte bzw. vom Schwerpunkt angebracht, hängt das
Packstück bei gleich langen Anschlagmitteln gerade. Ist das nicht der Fall, müssen die
Anschlagmittel auf einer Seite gekürzt werden. |
Vor Nässe
schützen
Keep dry |
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Derartig gekennzeichnete Waren
sind vor zu hoher Luftfeuchtigkeit zu schützen, sie müssen daher gedeckt gelagert
werden. Können besonders schwere oder sperrige Packstücke nicht in Hallen oder Schuppen
gelagert werden, sind sie sorgfältig abzuplanen. |
Schwerpunkt
Centre of gravity |
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Durch dieses Zeichen soll die
Lage des Schwerpunktes eindeutig gekennzeichnet werden. Sinnvollerweise sollte das Zeichen
nur verwendet werden, wenn der Schwerpunkt nicht mittig ist. Die Eindeutigkeit ist bereits
gegeben, wenn das Symbol auf zwei rechtwinklig zueinander stehenden Flächen angebracht
wird. |
Stechkarre hier
nicht ansetzen
No hand truck here |
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Das Fehlen dieses
Symbols auf Packstücken kommt der Erlaubnis gleich, die Stechkarre dort ansetzen zu
dürfen. |
Zulässige
Stapellast
Stacking limitation |
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Neben der Angabe "… kg
max." ist die zulässige Stapellast anzugeben. Da eine derartige Markierung nur bei
wenig belastbaren Packstücken sinnvoll ist, sollten derartig gekennzeichnete Waren in der
obersten Lage gestaut werden. |
Klammern in
Pfeilrichtung
Clamp here |
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Der Hinweis, dass das Packstück
an den angegebenen Stellen geklammert werden darf, kommt logischerweise einem Verbot des
Klammerns an anderer Stelle gleich. |
Zulässiger
Temperaturbereich
Temperature limitations |
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Das Symbol ist nach den
Vorschriften entweder mit dem Zusatz "…°C" für eine bestimmte Temperatur zu
versehen oder für einen Temperaturbereich mit oberem ("…°C max.") und
unterem ("…°C min.") Temperaturgrenzwert. Die entsprechenden Temperaturen
oder Temperaturgrenzen sollten darüber hinaus im Frachtbrief vermerkt werden. |
Gabelstapler
hier nicht ansetzen
Do not use fork lift truck here |
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Dieses Symbol ist nur an den
Seiten anzubringen, an denen nicht mit dem Gabelstapler angehoben werden darf. Ein Fehlen
auf anderen Seiten des Packstücks kommt einer Erlaubnis zum Benutzen von Gabelstaplern an
diesen Seiten gleich. |
Elektrostatisch
gefährdetes Bauelement
Electrostatic sensitive device |
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Berühren derartig
gekennzeichneter Packstücke ist bei niedriger relativer Feuchte zu vermeiden,
insbesondere wenn isolierendes Schuhwerk getragen wird oder der Untergrund nicht leitend
ist. Mit niedriger relativer Feuchte ist besonders an warmen, trockenen Sommertagen und
sehr kalten Wintertagen zu rechnen. |
Sperrschicht
nicht beschädigen
Do not destroy barrier |
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Unter der äußeren Verpackung
befindet sich eine (nahezu) wasserdampfdichte Sperrschicht, in die Trockenmittel zum
Korrosionsschutz eingebracht sind. Diese Schutzwirkung wird hinfällig, wenn die
Sperrschicht beschädigt wird. Da das Symbol noch nicht von der ISO aufgenommen wurde,
muss insbesondere bei Packstücken mit dem Aufdruck "Packed with desiccants" ein
Durchstechen der äußeren Hülle vermieden werden. |
Aufreißen hier
Tear off here |
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Dieses Symbol ist nur für den
Empfänger bestimmt. |