Funktionen der Verpackung [English version]


Die verschiedenen Funktionen der Verpackung werden in Primär-, Sekundär- und Tertiärfunktionen unterschieden. Im Gegensatz zu den Primärfunktionen, die sich eher auf die technische Beschaffenheit der Verpackung beziehen, beschreiben die Sekundärfunktionen den kommunikativen Bereich. Die Primär-, Sekundär- und Tertiärfunktionen werden in folgende Unterfunktionen unterteilt:

Primärfunktionen
Schutzfunktion
Lagerfunktion
Lade- und Transportfunktion

Sekundärfunktionen
Verkaufsfunktion
Werbefunktion
Dienstleistungsfunktion
Garantiefunktion

Tertiärfunktionen
Zusatzfunktion




Schutzfunktion


Die Schutzfunktion der Verpackung besteht prinzipiell darin, dass sie Ware und Umwelt wechselseitig voneinander abzuschirmen hat. Der nach innen gerichtete Schutz bezweckt die vollständige Erhaltung des Gebrauchswertes der verpackten Waren. Die Verpackung hat die Ware dementsprechend gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl zu schützen.

Dazu muss sie die bei Transport-, Umschlag- und Lagervorgängen in vielfältigen Formen auftretenden statischen und dynamischen Kräfte sicher aufnehmen können. Häufig ist die Ware auch gegenüber meteorologischen Einflüssen, wie Temperatur, Luftfeuchte, Niederschlag und Sonneneinstrahlungen, zu schützen. Dieses kann zusätzlich zu einer "äußeren Verpackungsmaßnahme" auch noch "innere Verpackungsmaßnahmen" erfordern.

Der von der Verpackung nach außen gerichtete Schutz hat zu gewährleisten, dass jede Beeinträchtigung der Umgebung durch die Ware verhindert wird. Diese Forderung erhält größtes Gewicht beim Transport von gefährlichen Gütern. Dabei ist der Schutz des Menschen an erster Stelle zu nennen. Darüber hinaus hat die Verpackung Verschmutzungen, Beschädigungen oder anderweitig nachteilige Beeinflussungen der Umwelt sowie anderer Waren weitestgehend auszuschließen.

Der nach innen und außen zu gewährleistende Schutz stellt vor allem Anforderungen an die Festigkeit, Beständigkeit und Dichtheit von Transportverpackungen.


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Lagerfunktion


Die für die Herstellung von Verpackungen notwendigen Packstoffe und Packmittel müssen vor dem Verpacken der Ware und nach Verwendung des Packgutes an den verschiedensten Orten gelagert werden. Daher muss die Verpackung ebenfalls eine Lagerfunktion erfüllen.


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Lade- und Transportfunktion


Die zweckmäßige Handhabung der Waren verlangt, Transportverpackungen grundsätzlich in einer solchen Weise auszuführen, dass sie leicht, rationell und sicher gegriffen, aufgenommen, bewegt, abgesetzt und gestaut werden können. Verpackungen üben dementsprechend einen maßgeblichen Einfluss auf die Effektivität des Transports, Umschlags und der Lagerung von Waren aus. Sie sollten deshalb leicht manipulierbar ausgeführt und für eine flächen- und raumsparende Lagerung bzw. Stauung geeignet sein. Ihre Form und Festigkeit sollten ein weitgehend lückenloses Nebeneinander-, aber auch das sichere Übereinanderstauen zulassen.

Die rationellste Art des Stückgutumschlages wird durch die Bildung von Ladeeinheiten erreicht. Deshalb sollten Verpackungen grundsätzlich fördernd auf die Bildung von Ladeeinheiten wirken. Ihre Abmessungen sowie die aufzunehmenden Massen sind möglichst auf die Abmessungen und die Tragfähigkeit von Standardpaletten und -containern abzustimmen.

Für den ausschließlichen oder teilweise manuellen Umschlag vorgesehene Verpackungen müssen gut zu greifen sein und dürfen nur entsprechend geringe Massen aufweisen. Schwere Waren sind grundsätzlich in Verpackungen unterzubringen, die einer mechanischen Behandlung gut zugänglich sind. Derartige Versandstücke müssen durch Gabelstapler unterfahrbar sowie mit zweckmäßigen Anschlagpunkten für die Lastaufnahme der Hebezeuge ausgestattet sein, die erforderlichenfalls besonders zu kennzeichnen sind (Handhabungsmarkierungen).

Die Lade- und Transportfunktion stellt Forderungen an die äußere Form der Verpackung, an die Masse der darin unterzubringenden Waren sowie an die zweckmäßige Nutzung von Packhilfsmitteln. Die für das geforderte Übereinanderstauen der Waren notwendige Festigkeit der Verpackung zeigt den engen Zusammenhang der Lade- und Transportfunktion mit der Schutzfunktion.


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Verkaufsfunktion


Die Verkaufsfunktion einer Verpackung zielt darauf ab, den Verkaufsvorgang überhaupt erst zu ermöglichen bzw. zu forcieren und den Verkauf rationeller zu gestalten.


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Werbefunktion


Die auf der Verpackung angebrachte Werbung soll den potentiellen Käufer auf die Ware aufmerksam machen und dessen Kaufentscheidung positiv beeinflussen. Die Werbung auf Verpackungen spielt besonders bei den Verkaufsverpackungen eine wichtige Rolle, da hier der Endverbraucher direkt angesprochen wird. Im Bereich der Transportverpackungen ist diese Funktion eher von untergeordneter Bedeutung. Die Ware wird zwar entlang der Transportkette bekannt gemacht, gleichzeitig wird jedoch bei zu viel Werbung auch die Gefahr des Diebstahls gefördert.


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Dienstleistungsfunktion


Durch verschiedene auf die Verpackung aufgedruckten Hinweise wird der Verbraucher über Inhalt und Verwendung der jeweiligen Ware informiert. Beispiele hierfür sind z. B. die Nährwertangaben auf Joghurtbechern oder die Dosierungshinweise bei Medikamenten.

Außerdem kann die Verpackung nach Verwendung des Packgutes einer weiteren Funktion dienen (z. B. Vorratsbehälter, Spielzeug).


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Garantiefunktion


Mit der unbeschädigten und einwandfreien Verpackung gibt der Hersteller der Ware die Garantie ab, daß die Angaben auf der Verpackung mit dem Inhalt übereinstimmen. Die Verpackung ist damit die Grundlage für den Markenartikel, Verbraucherschutz und die Produkthaftung. In verschiedenen Gesetzen wird eine eindeutige Kennzeichnung der Ware nach Art, Zusammensetzung, Gewicht, Menge und Haltbarkeitsdauer gefordert.


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Zusatzfunktion


Die Zusatzfunktion zielt insbesondere darauf ab, inwieweit die Packstoffe bzw. Packmittel nach Benutzung des Packgutes weiterverwendet werden können. Als wichtigstes Beispiel ist das Recycling von Papier-, Papp- und Kartonverpackungen zu Altpapier zu nennen.


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