Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)

In deutsches Recht umgesetzte EU-Richtline. Die TLMV regelt die Anforderungen an das Herstellen und Behandeln (u. a. TUL-Prozesse / TULP-Prozesse, Kennzeichnung) von tiefgefrorenen Lebensmitteln.
Sie enthält beispielsweise auch die Bestimmung, dass Lagerräume sowie Beförderungsmittel ab 2 m³ Rauminhalt mit geeigneten aufzeichnenden Lufttemperaturmessgeräten ausgestattet sein müssen.