Überliegegeld, Liegegeld, Schiffsliegegeld
engl. demurrage
Vergütung des Befrachters an den Reeder (Verfrachter), wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade- und Löschzeit überschritten wird.
(Vgl. Eilgeld)
Überliegegeld, Liegegeld, Schiffsliegegeld
engl. demurrage
Vergütung des Befrachters an den Reeder (Verfrachter), wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade- und Löschzeit überschritten wird.
(Vgl. Eilgeld)
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.