Subsidiär
engl. subsidiary
Subsidiär bedeutet, dass eine Versicherung erst dann wirksam wird, wenn eine anderweitig bestehende Versicherung nicht zu leisten hat.
Im Rahmen der Transportversicherung kann das bedeuten, dass eine Ware für dieselbe Zeit oder Reise und gegen dieselben Gefahren bei zwei Versicherern gedeckt ist. Der außervertragliche Transportversicherer haftet subsidiär, d. h. er vergütet lediglich den Schaden, der durch die andere Versicherung nicht gedeckt ist.