Streik
engl. strike
Ist die planmäßig durchgeführte und auf ein gemeinsames Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Streik ist in der Güterversicherung eine ausgeschlossene Gefahr, kann jedoch z. B. im Rahmen einer Streik- und Aufruhrklausel wieder eingeschlossen
werden.
(Vgl. Politisches Risiko)
Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004
> Streik- und Aufruhrklausel (8 KB)