Schadenabwendung
engl. loss avoidance, loss prevention

Allgemein Maßnahmen, um einen Schaden zu vermeiden. Insbesondere Maßnahmen des Versicherungsnehmers, um den Eintritt eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls zu verhindern. Zur Schadenabwendung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet (Rettungspflicht). Die (angemessenen) Kosten der Schadenabwendungen werden i.d.R. vom Versicherer ersetzt.

(Vgl. Schadenminderung, Schadenverhütung)