Revers
engl. letter of indemnity, letter of guarantee, revers; aus dem Frz. Gegenschein, Garantiebrief

1. Verpflichtungsschein, schriftliche Zusage, einen Geschäftspartner gegenüber fremden Ansprüchen (z. B. Schadenersatzansprüchen) freizustellen.

2. Die Aufforderung zur Zeichnung eines Reverses (als Schutz gegen Missbrauch) ist z. B. bei Selbstausstellern von Versicherungszertifikaten üblich. Falls in einem Schadenfall kein Original des für diesen Transport ausgestellten Versicherungszertifikates vorgelegt werden kann, ist ebenfalls ein Revers erforderlich.

3. Bei der grossen Haverei Verpflichtung des Wareneigentümers (ggf. mit Gegenzeichnung durch den Versicherer), auf erstes Anfordern den Ladungseinschuss zur Dispache zu leisten.