Reiseabbruchversicherung

Versicherung für z. B. nachweislich entstandene zusätzliche Reisekosten oder für anteilig nicht genutzte Reiseleistungen bei außerplanmäßiger, frühzeitiger Beendigung der Reise. Sie setzt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung nicht voraus, wird aber sinnvollerweise meistens zusammen angeboten und abgeschlossen. Die Gründe und der Personenkreis, die einen Versicherungsfall auslösen können, entsprechen der Reiserücktrittskostenversicherung.