Kriegsversicherung
engl. war (risks) insurance

Das Risiko Krieg ist im Rahmen der Transportversicherung standardmäßig ausgeschlossen. Über besondere Klauseln (DTV-Kriegsklauseln, Institute War Clauses) kann es für Seetransporte (waterborne) und Lufttransporte (airborne) eingeschlossen werden.

Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 >   Kriegsklausel (15 KB)