Klassifikations- und Altersklausel
engl. Classification and Age Clause

Im Rahmen der Güterversicherung gilt für den Transport mit Seeschiffen z. B. die Klassifikations- und Altersklausel. Die Klausel macht die Verwendung erstklassiger Schiffe sowie eines Höchstalters zur Basis der Beitragskalkulation der Versicherer. Entspricht die Klasse und/oder das Alter des verwendeten Schiffes nicht diesen Voraussetzungen, so kann der Versicherer einen Risikozuschlag (Zulageprämie, Beitragszuschlag, Alterszulage) erheben. Der Versicherungsschutz wird allerdings nicht gefährdet und bleibt unverändert bestehen. Welches Schiffsalter und welche Klassifizierungen (ohne Einschränkungen) welcher Klassifikationsgesellschaften der Versicherer akzeptiert, wird in der Klausel definiert.

(Vgl. Schiffsklassifikation)

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