Klarierung
engl. clearance

Erledigung aller Pflichten, die dem Schiff aus der Benutzung eines Seehafens erwachsen. Die Klarierung erfolgt unmittelbar nach dem Einlaufen bzw. vor dem Auslaufen eines Schiffs. Dazu gehören u. a. An- und Abmeldung bei der Hafenverwaltung sowie Erledigung aller Formalitäten für Schiff, Besatzung, Passagiere und Ladung.

(Vgl. Einklarierung, Ausklarierung)