Höhere Gewalt
engl. act of god, frz. force majeure
Definition nach deutscher Rechtsprechung: Objektive Voraussetzung ist, dass das
schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in
der Natur der gefährdeten Sache hat.
In subjektiver Hinsicht setzt höhere Gewalt voraus, dass das Ereignis auch
durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich
gemacht werden kann.
Beispiele für höhere Gewalt: Außergewöhnliche Naturereignisse, wie Überschwemmung,
Erdbeben, Orkan, Sturmflut, Vulkanausbruch.
Nicht zu verwechseln mit Verfügung von hoher
Hand.