Güterfolgeschaden, Folgeschaden
engl. consequential loss, consequential damage
Infolge eines versicherten Sachschadens an den Gütern entsteht ein zusätzlicher finanzieller Schaden (z. B. Produktionsausfall). Nach den DTV-Güter 2000/2004 ist z. B. Versicherungsschutz über die Güterfolgeschadenklausel möglich. Hiervon zu unterscheiden ist der reine Vermögensschaden.
Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004
> Güterfolgeschadenklausel (14 KB)