Gemeinschaftliches Versandverfahren (GVV)
engl. community transit procedure

Dient der Erleichterung und Beschleunigung des Warenaustauschs in der EU. Seine Anwendung ermöglicht die Beförderung von Waren innerhalb der EU oder aus Drittländern in die EU ohne aufeinanderfolgende einzelstaatliche Zollverfahren. Die zollrechtliche Abfertigung erfolgt ungebrochen vom Abgangsort bis zum Bestimmungsort. Für Transporte innerhalb der EU ist die Benutzung des Vordruckes T2, für Drittlandsgut der Vordruck T1 vorgeschrieben.

(Vgl. T1-Verfahren, T2-Verfahren)