Gefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs und auf der Schiene mit Eisenbahnen (in Anlehnung an ADR und RID).
Gefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs und auf der Schiene mit Eisenbahnen (in Anlehnung an ADR und RID).
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.