Fehlfracht
engl. dead freight
Auch Fautfracht, Reufracht genannt. Hierbei handelt es sich um eine an die Reederei zu zahlende Entschädigung für nicht ausgenutzten Schiffsraum, wenn der Ablader die für ein bestimmtes Schiff angemeldeten Güter nicht oder nur zum Teil anliefert (vgl. § 580 HGB).