fakultativ
engl. facultative; aus dem Lat. freiwillig
In Bezug auf die Versicherung ist der Begriff insbesondere im Zusammenhang mit der Rückversicherung von Bedeutung. Zum Beispiel: Bei einer fakultativen Rückversicherung sind der Erst- und Rückversicherer nicht zur Eindeckung verpflichtet, sondern können von Fall zu Fall entscheiden, ob das Risiko versichert werden soll.
(Vgl. obligatorisch)