Carnet ATA
ATA = frz. admission temporaire, engl. temporary admission

Abkommen über die vorübergehende Einfuhr von z. B. Berufsausrüstung und Ausstellungsgut durch vereinfachte Verfahren und Papiere. Die für den Eigentümer bzw. Aussteller zuständige Handelskammer leistet im Auftrag des DIHK Zollbürgschaft.

(Vgl. Carnet, Carnet ECS, Carnet TIR)