Both to Blame Collision Clause
dt. Kollisionsklausel „beidseitiges Verschulden“
Eine Klausel, die im Zusammenhang mit Charterpartien und Konnossementen verwendet wird und bei Schiffskollisionen zum Zuge kommt. Sie hat ihren Ursprung im US-Recht und regelt die Haftung bei Kollision zweier oder mehrerer Schiffe. Bei beiderseitigem Verschulden spielt der Grad des Verschuldens der beteiligten Schiffe keine Rolle. Beide unterliegen einer gesamtschuldnerischen Haftung und tragen den Schaden des Anderen mit jeweils 50%.