Bestimmungen für die laufende Versicherung
engl. general terms and conditions for open policies
Bestimmungen in der Güterversicherung, die u. a. Verfahrensregeln zu einer laufenden Versicherung, wie das Anmeldeverfahren, Maxima- und Kündigungsbestimmungen, enthalten. Im Gegensatz zur Einzelversicherung besteht in der laufenden Versicherung die Möglichkeit der Anmeldung sämtlicher Transporte und Lagerungen einzeln mit Angabe des Versicherungswertes. Dieses Verfahren entspricht der Generalpolice. Zunehmend kommt sie in Form der Umsatzpolice vor, hierfür wird der versicherte Umsatz für Transporte und Lagerungen summarisch angemeldet. In den Bestimmungen für die laufende Versicherung wird darauf hingewiesen, dass die laufende Versicherung nicht als Police im Sinne des Gesetzes oder der DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 gilt. Da die laufende Versicherung nur eine Art Rahmenvertrag darstellt, ist dem Versicherungsnehmer eine Einzelpolice bzw. ein Zertifikat auszuhändigen; sie/es gilt als Police im Sinne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/2004 oder der ADS.
Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004
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