Begebbar (Dokument)
engl. negotiable (document)
Begebbar kennzeichnet die Möglichkeit, ein Wertpapier (z. B. Konnossement) weiterzugeben. Man spricht auch vom handelsfähigen Verkehrsdokument.
Begebbar (Dokument)
engl. negotiable (document)
Begebbar kennzeichnet die Möglichkeit, ein Wertpapier (z. B. Konnossement) weiterzugeben. Man spricht auch vom handelsfähigen Verkehrsdokument.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.