Ansprüche eines Auftraggebers an einen Sachverständigen



Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ansprüche eines Auftraggebers an einen Sachverständigen:

Der Sachverständige muss die Schadenursache bei der Schadenaufnahme ermitteln können.
Zu einem späteren Zeitpunkt muss er den Schadenumfang ermitteln.
Er muss Lösungswege aufzeigen, mit denen das Problem von der technischen Seite her gelöst werden kann.
Er muss den Auftraggeber kurzfristig und in Schriftform informieren (Vorab-Info).


Der Anspruch auf eine sofortige Aussage zur Schadenhöhe besteht nicht, da dieses nur im Ausnahmefall ohne messtechnische Untersuchungen möglich ist.

Erst danach muss und kann der Sachverständige die Schadenhöhe abschätzen.



Seitenanfang | Inhaltsverzeichnis