Verpackung, Lagerung und
Transport von unbeschichteten und oberflächenveredelten Feinblechen in Tafeln, Rollen und
Spaltband |
Vortrag von Herrn Dipl. Ing. Gerhard Neba, ThyssenKrupp Stahl AG |
Inhaltsverzeichnis |
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Verpackung | |||
Verpackungsmittel | |||
Lagerung und innerbetrieblicher Transport | |||
Verladung und Versand | |||
Schlussbemerkung |
Verpackung
Die Verpackung dient als Schutz gegen Beschädigung, Verschmutzung oder Feuchtigkeit sowie zur Sicherung des Materials während der Lagerung und beim Transport.
Die Verpackung der genannten Produkte richtet sich nach:
der Empfindlichkeit des Materials | |
dem Transportweg | |
der Umschlaghäufigkeit | |
den Lagerbedingungen beim Verbraucher und beim Zwischenlager |
Deshalb werden für die o. g. Produkte verschiedenartige Verpackungen verwendet, die zwischen Besteller und Lieferwerk vereinbart werden. Die gewünschte Verpackung kann der Kunde bei allen deutschen Feinblecherzeugern nach entsprechenden Richtlinien einheitlich bestellen. Damit werden Lagerung und Transport wesentlich vereinfacht. Zum Beispiel können beim Bezug von Blechpaketen die Lieferungen verschiedener Hersteller aufeinandergestapelt und mit den gleichen Ladegeräten transportiert werden. Blechbeschädigungen beim Transport oder Unfallgefahren werden durch die in den Richtlinien aufgeführten Verpackungsarten weitgehend verhindert. Es erweist sich als vorteilhaft, wenn auf Sonderwünsche verzichtet wird. Bestimmte Verpackungsarten können von den Lieferwerken als Standardverpackung bevorzugt werden. Unter Umständen muss aus Sicherheitsgründen die vom Besteller vorgeschriebene Verpackung im Rahmen der Richtlinie geändert werden, auch wenn sie aufwendiger bzw. aufpreispflichtig wird.
Für die sachgemäße Ausführung der Verpackung ist das Lieferwerk verantwortlich. Dabei wird vorausgesetzt, dass das verpackte Band oder Blech während des Transportes, beim Umschlagen, Entladen oder Lagern fachgerecht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt wird. Unter fachgerecht versteht man, dass die verpackten Rollen oder Bleche nicht Feuchtigkeit und Nässe ausgesetzt werden und nicht durch unzweckmäßige Anschlagmittel und Stapelung deformiert werden.
Wird die Verpackung reklamiert, muss dem Lieferwerk Gelegenheit gegeben werden, sich von der Berechtigung der Beanstandung zu überzeugen.
Die Verladung des verpackten Materials auf Waggon oder LKW wird so vorgenommen, dass ein Entladen der Rollen oder Pakete mit Kran oder Gabelstapler möglich ist. Dabei müssen die einschlägigen Transportvorschriften Beachtung finden.
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Verpackungsmittel
Unterlagen
Verpackungsunterlagen geben der Verpackungseinheit Stabilität und ermöglichen den sicheren Transportweg sowie gute Stapelung und Lagerung des verpackten Gutes. Zur Verwendung kommen vollkantig geschnittene Hölzer, Bretter und Bohlen sowie Coilgestelle. Der Querschnitt der Quer- und Längsunterlagen richtet sich nach der Beanspruchung und dem Gewicht der Verpackungseinheit sowie nach den Gegebenheiten des Lieferwerkes.
Die Unterleghölzer können sowohl rechteckig als auch quadratisch sein und an ihren Enden Anschrägungen erhalten. Zur Führung des Verpackungsstahlbandes können die Hölzer auf der Unterseite mit einer Längsnut versehen werden. Die Anzahl der Längshölzer ist von Breite, Länge und Höhe des Paketes abhängig. Die Anzahl der Querhölzer richtet sich nach der Paketlänge.
Umhüllungsarten
Als Umhüllung kann Papier, Kunststofffolie, Hartfaser und Blech Verwendung finden. Die Hartfaser- bzw. Blechumhüllung wird vorzugsweise beim Schiffsversand verwendet.
Kantenschutz
Der Kantenschutz besteht aus Blechwinkeln oder C-förmigen Blechen sowie Papp- oder Kunststoffteilen, die zwischen Verpackungsstahlband und Verpackungseinheit eingelegt werden, bevorzugt an den Anschlagstellen der Verladewerkzeuge, um mechanische Beschädigungen der eingepackten Materialien zu vermeiden.
Verpackungsband
Als Verpackungsstahlband werden üblicherweise Bänder mit einem Mindestquerschnitt von 20 mm2 verwendet. Kleinere Querschnitte sowie Kunststoffband kommt ebenfalls zum Einsatz, z.B. zum Fixieren von Bandenden. Zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen der eingepackten Produkte können die Stellen der Bindebandschlösser mit Schlossunterlagen aus Pappe oder weichem Kunststoff unterlegt werden.
Verpackungsarten
In den Abbildungen 1 bis 3 sind die einzelnen Verpackungselemente für Pakete, Coils und Spaltband dargestellt. Dabei gilt, dass Pakete nur Tafeln gleicher Abmessung enthalten dürfen. Durch Kombination bestimmter Elemente lassen sich hieraus unterschiedliche Verpackungsarten beschreiben. Die Angabe der Elemente, wie z.B. A1/A2/C2/D3/E4/B1/B2, definiert eine Verpackungsart, für die bei Thyssen der interne Verpackungsschlüssel "CB" gilt. Die Reihenfolge innerhalb dieser Kombinationsangabe entspricht gleichzeitig der Reihenfolge der anzuwendenden Arbeitsschritte bei der Verpackung. Beispielhaft ist die Anwendung dieses Verfahrens von Paketen in Abbildung 4, von Coils in Abbildung 5 und von Spaltband in Abbildung 6 dargestellt. Die Verpackungsarten mit Angabe der Elemente und die Anwendung für bestimmte Kunden ist bei ThyssenKrupp Stahl tabellarisch im PC hinterlegt. Diese Daten werden ständig aktualisiert und sind jederzeit im Zugriff.
Abbildung 1 |
Abbildung 2 |
Abbildung 3 |
Abbildung 4 |
Abbildung 5 |
Abbildung 6 |
Etikettierung
An jeder Verpackungseinheit wird ein Schild angebracht, das üblicherweise folgende Angaben enthält: Firmenzeichen des Lieferwerkes, Kunde, Materialart und Oberflächenausführung, Abmessung, Auftragsnummer, Materialidentnummer, Gewicht (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7 |
Markierung
Insbesondere bei Exportlieferungen mit mehrmaligem Umschlag und zur besseren Identifizierung in Lagerhäusern werden vom Kunden gewünschte Kennzeichnungen auf der äußeren Verpackung durchgeführt.
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Lagerung und innerbetrieblicher Transport
Für die Lagerung und für den Transport von Feinblechprodukten sind sowohl qualitative als auch sicherheitstechnische Maßnahmen zu berücksichtigen.
Qualitative Maßnahmen
Kommt eine ungeschützte Stahloberfläche mit Wasser oder Feuchtigkeit in Berührung, bildet sich Rost. Bei metallbeschichteten Oberflächen bildet sich bei Feuchtigkeit oder Nässe ein weißlicher Belag, Weißrost genannt. Beide Materialfehler können die Weiterverwendung des Produkts beeinträchtigen oder unmöglich machen. Eingedrungene Feuchtigkeit zwischen organisch beschichteten Oberflächen können ebenfalls durch Fleckigkeit die Einsatzfähigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck in Frage stellen. Außer durch direkten Einfluss kann auch Feuchtigkeit durch Kondensation zwischen Tafeln und Windungen entstehen oder von außen her durch Kapillarwirkung eindringen. Von Bedeutung ist hierbei, dass warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte. Die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit schlägt sich bei Unterschreitung des Taupunktes an kalten Oberflächen in Form von Kondenswasser nieder. Von den Herstellern kann durch entsprechende Oberflächenbehandlung, wie z.B. chemisch passivieren oder ölen ein zeitlich begrenzter Schutz aufgebracht werden. Auf jeden Fall sollten vom Verbraucher, Händler und Spediteur Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. Hierzu gehört eine geeignete Temperaturführung der Hallenluft bei gleichzeitig geringer Luftzirkulation in der Halle. Besonders empfindliche Stellen sind die Bereiche der Hallentore. Automatisch funktionierende Rolltore leisten hier gute Dienste. Kalt ins Lager genommenes Material sollte aus vorstehendem Grund erst nach dem Temperaturausgleich ausgepackt werden.
Die Auflagefläche für Pakete und Coils soll glatt und eben und ggf. mit schützenden Unterlagen, z.B. mit Gummi oder Filz versehen sein. Punktförmige Erhebungen oder Fremdkörper auf der Lagerfläche können Druckstellen oder Beulen im Blech erzeugen und u.U. mehrere Blechlagen unbrauchbar machen. Ähnliche Fehler können bei mehrlagiger Stapelung der Produkte auftreten. Diesbezüglich schonender sind moderne Regal- oder Hochregallager mit Einzelstellplätzen.
Eine dominierende Stellung nehmen Kranführer und Gabelstaplerfahrer ein, die bezüglich zu vermeidender Transportfehler ständig geschult werden sollten. Ein mit Drehflasche ausgerüsteter Kran mit guter Sicht für den Kranführer auf die Lagerfläche bietet enorme Vorteile. Geeignete Anschlagwerkzeuge wie Greifer Zangen und C-Haken sollten in regelmäßigen Zeitabständen von Qualitätsverantwortlichen gemeinsam mit dem Kranführer auf Fehlerfreiheit untersucht werden.
Sicherheitstechnische Maßnahmen
Die beste Lagerung bezüglich Materialschonung und Sicherheit ist in einem Regal- oder Hochregallager. Wo diese nicht vorhanden sind, können Tafeln oder Spaltband mit senkrechter Achse bei ebenem und ausreichend tragfähigem Boden bis zu einer Höhe von Höhe=4mal Paketbreite bzw. Höhe=4mal Außendurchmesser eingelagert werden (siehe Abbildung 8). Diese Obergrenze kann durch den Kran selbst, durch die Art der Anschlagmittel oder die Sicht des Kranführers reduziert sein. Bei übereinanderstehenden Blechpaketen oder Spaltbändern mit senkrechter Achse müssen die Abmessungen der oben stehenden Materialstücke gleich oder kleiner sein als die unten stehenden. Durch entsprechende Staffelung können die max. zulässigen Stapelhöhen ausgenutzt werden (siehe Abbildung 9).
Abbildung 8 |
Abbildung 9 |
Rollen oder Spaltband mit waagerechter Achse müssen insbesondere bei mehrlagiger Lagerung gegen Verrollen gesichert sein. Auf ständigen Lagerplätzen müssen die Stapelendsicherungen (Coilwiderlager) fest miteinander verbunden sein, um die auftretenden Längskräfte sicher aufnehmen zu können. Als Stapelendsicherung gelten auch zwei mit ausreichend dimensionierten Ketten, Seilen oder Zurrgurten fest verbundene Coils.
Eine vorübergehende Lagerung ohne Stapelendsicherung darf nur max. 2-lagig erfolgen. Die Coils sind dann durch wirksame Maßnahmen (z.B. ortsveränderliche Coilschlitten oder Sicherungskeile) gegen Nachrollen zu sichern. Das gilt auch für einzeln stehende Coils. Der Zwischenraum an den Kopfenden der Coilreihen muss mindestens 0,8 m betragen und darf nicht – auch nicht kurzfristig – belegt werden. Die Gänge zwischen den gelagerten Coilreihen sollten mindestens 0,7 m breit sein. Wird für den C-Haken-Transport doppel- oder mehrreihig gelagert, so sind die Coils möglichst eng gegeneinander zu stapeln. Bei Neueinrichtung von Lagern ist die Lagerung in Coilsätteln anzustreben, d.h., jedes unten lagernde Coil ruht in einem eigenen Coilsattel. Die zulässige mehrstöckige Lagerung von Coils ist abhängig vom Breiten/Höhenverhältnis.
Es gilt:
einlagig gelagert B/D < 0,5 | |
zweilagig gelagert B/D > 0.5 < 0,7 | |
dreilagig gelagert B/D > 0,7 |
Den Abmessungsbereich für zwei- bzw. dreistöckige Lagerung zeigt Abbildung 10.
Abbildung 10 |
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Verladung und Versand
Um einen ausreichenden Nässeschutz zu gewährleisten, kommen für den Versand sowohl per Bundesbahn als auch per LKW nur gedeckte Fahrzeuge in Frage. Für den Versand mit der Bundesbahn gelten die Vorschriften über die Beladung der Güterwagen (Beladevorschriften) und Vorschriften über die Verpackung und Verladung bestimmter Güter der Deutschen Bahn AG. Beim LKW-Versand sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu beachten. Hieraus ableitend können folgende Hinweise gegeben werden:
Beschaffenheit der Fahrzeuge
Es sind ausschließlich vom Betreiber geeignete und entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, die mit einer verstärkten Stirnwand und mit stabilen Bordwänden versehen sind.
Bei nicht für den Transport geeigneten Fahrzeugen hat der Verlader (Lieferwerk) das Recht, die Beladung zu verweigern. Beim Rollentransport sind bevorzugt Fahrzeuge mit Lademulden zu verwenden und solche, die über eine genügende Festigkeit und ausreichend dimensionierte Kettenspanneinrichtungen verfügen, die ihre Haltepunkte am Fahrzeugrahmen haben müssen. Die Ladefläche muss aus einem stabilen Holzboden oder einer Siebdruckplatte bestehen. Fahrzeuge mit glatten Metallböden sind nicht zulässig. Fahrzeuge mit geriffelten Metallböden werden nur dann beladen, wenn das Ladegut bei Rollen mit Spanneinrichtungen und bei Paketen formschlüssig gesichert werden kann. Die Formschlüssigkeit kann durch Zwischenhölzer hergestellt werden.
Verladung von Paketen
Die Pakete müssen auf der Ladefläche des Fahrzeuges satt aufliegen. Übereinander liegende Pakete müssen mindestens zweimal gebunden werden. Das ist nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug über bordeigene Sicherungsmittel verfügt oder die Ladung formschlüssig an den Bordwänden anliegt. Die Oberkanten der seitlichen Ladeflächen dürfen nur um max. die halbe Höhe des obersten Paketes überragt werden. Die Ladung muss so verstaut werden, dass sie die Stirnwandoberkante nicht überragt.
Verladung von Rollen und Verladeeinheiten von Spaltband mit waagerechter Achse
Das Verhältnis von Rollenbreite zu Rollenaußendurchmesser muss größer als 0,7 sein. Für Spaltband unter 150 mm Breite und 1100 mm Außendurchmesser gilt das Verhältnis von Rollenbreite zu Rollendurchmesser von größer oder gleich 1,0. Für Rollen mit einem Breiten/Durchmesser-Verhältnis kleiner als 0,7 gelten Sonderbestimmungen. Der Abstand Rollenunterkante-Fahrzeugboden darf 20 mm nicht unterschreiten.
Verladung in Lademulden
Die Rollen werden formschlüssig in die Lademulden eingelegt, so dass das Verschieben jeder einzelnen Rolle nicht möglich ist. Das wird erreicht durch stirnseitiges Aneinanderlegen der Rollen und Ausfüllen der Zwischenräume mit Muldenabdeckungen oder Ladehölzern. Bei nicht formschlüssiger Verladung muss mit Kettenspanneinrichtungen gesichert werden.
Verladung ohne Lademulden
Das Einlegen der Rollen erfolgt in Keilschuhen oder Holzschlitten, welche ausreichend dimensioniert sein müssen. Rollen bis 7 t Rollengewicht können in Längs- oder in Querrichtung verladen werden. Der Schwerpunkt der Ladung soll auf der Fahrzeugmittelachse liegen. Zur Ladungssicherung sind bevorzugt Kettenspanneinrichtungen zu verwenden. Ist das nicht möglich, ist ein Verkeilen der Ladeeinheiten auf dem Fahrzeug zulässig. Bei Rollengewichten zwischen 7 t und 10 t muss die Rollenachse in Wagenlängsrichtung liegen. Jede Ladeeinheit muss mit Kettenspanneinrichtungen gesichert werden.
Verladung von Rollen und Verladeeinheiten von Spaltband mit senkrechter Achse
Zur Verladung kommen nur Verladeeinheiten mit eingebundenen Holzunterlagen.
Niedrige Verladeeinheiten
Verladeeinheiten, deren Gesamthöhe nicht größer ist als der halbe Rollendurchmesser, werden wie Einzelpakete behandelt.
Hohe Verladeeinheiten
Bei größeren Höhen der Verladeeinheiten muss des Verhältnis von Rollenaußendurchmesser zu Höhe (Rollenbreite) ohne Holzuntersatz mindestens 0,7 betragen. Bei Bemessung des Holzuntersatzes muss der Kippkantenabstand (siehe Abbildung 11) größer oder gleich 0,9 mal der Gesamthöhe der Verladeeinheit sein.
Abbildung 11 |
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Schlussbemerkung
Im vorliegenden Vortrag wurde über die Notwendigkeit einer geeigneten Verpackung für unveredelte und oberflächenveredelte Feinbleche berichtet. Hierbei wurden die Zusammenhänge zwischen der anzuwendenden Verpackungsart, den Materialgüten, den Gegebenheiten bei der Lagerung und beim Versand herausgestellt. Darüber hinaus wurde über die wichtigsten Verladevorschriften berichtet.
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