Sicherheitskonzeptionen von Museen und Wanderausstellungen |
Vortrag von Herrn Dipl.-Ing. Klaus Detlef Okorn, Sachverständiger für Gefahrenmeldeanlagen |
Inhaltsverzeichnis
Gefahrenpotenziale |
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Grundsatzanforderungen |
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Diebstahl |
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Sicherung und Schutz |
Gefahrenpotenziale
1. Brand |
Gefahr eines Totalverlustes oder Großschadens (Worst-Case) |
2. Einbruch |
Gefahr eines hohen Schadens |
3. Diebstahl |
Gefahr durch Besucher, Mitarbeiter, Handwerker |
4. Vandalismus |
Gefahr durch Besucher |
5. Einschlusstäter |
Gefahr eines unberechtigten Verbleibens im Gebäude |
Grundsatzgedanke
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes oder Einbruchdiebstahlschadens praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Museen jahrzehntelang kein Brand ausbricht oder Diebstahl erfolgt, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen und den Versicherer einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
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Grundsatzanforderungen
Brandmeldeanlagen
flächendeckende Brandmeldeanlage | |
Kenngröße Rauch | |
Übertragungseinrichtung (ÜE) zur Feuerwehr | |
Interventionszeiten < 8 Minuten | |
Zugänglichkeit (z. B. Codeabschaltung, Generalschließung) |
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Vorsorgemaßnahmen zur Risikominimierung: | |
Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter 30 mA) | |
Abschaltung der elektrischen Anlagen | |
Türen/Tore mit Feststellanlagen müssen sofort schließen
(Gesamtansteuerung durch Brandmeldeanlage) |
Vorschriften für Brandmeldeanlagen
Erstabnahme nach Prüfverordnung (PrüfVO) | |
Wiederholungsabnahme alle 3 Jahre gesetzlich vorgeschrieben | |
Wartung- und Instandhaltung | |
Wirkprinzipprüfung | |
Der Betreiber ist verantwortlich, dass in Zeitabständen von maximal drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten alarmgebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung überprüft und dokumentiert wird. | |
z. B. natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) früher Rauch und Wärmeabzugsanlagen (RWA) | |
Überdruckbelüftungsanlagen | |
Feststellanlagen an Türen/Toren | |
Aufzüge |
Vorgaben für Einbruchmeldeanlagen
Überschätzen Sie nicht den systemimmanenten Sinn und Zweck einer Einbruchmeldeanlage!
Ein Einbruchdiebstahlschutz ist nur gewährleistet, wenn:
die Einbruchmeldeanlage vor der mechanischen Sicherheit angeordnet ist! | |
die Übertragungseinrichtung (ÜE) ausreichend gegen Überwindung geschützt ist, | |
der Widerstandszeitwert und die Interventionszeit in einem angemessenen Verhältnis stehen | |
und die Interventionskräfte in der Lage sind, dem Täter angemessen zu begegnen. |
Vorgaben für Einbruchmeldeanlagen
Die Mechanik im Außenbereich kann von den Tätern Tage vor dem Einbruch manipuliert werden (Beispiel: Cranach-Diebstahl in Weimar).
Die Anforderungen an außenliegende mechanische Einrichtungen sind höher als an innenliegende, da der Täter dann bereits einen Alarm ausgelöst hat und die Zeit gegen ihn läuft.
Grundsätzlich dürfen nur VdS-Klasse C zugelassene Bauteile verbaut werden!
Die Ausführung muss grundsätzlich den VdS Richtlinien für Einbruchmeldeanlage der Klasse C Sicherungsklasse SG3 entsprechen!
Abweichungen sind zu dokumentieren! | |
Lassen Sie sich nicht darauf ein, die Anforderungen im Detail zu vereinbaren – diese sind nie besser als die ausgefeilten VdS Richtlinien! |
Übertragungseinrichtungen
Die Alarmweiterleitung muss über eine Standleitung direkt an die Polizei erfolgen.
Hierbei ist sicherzustellen, dass die Übertragungseinrichtung nicht manipuliert werden kann, ohne dass dies für eine externe Stelle erkennbar ist. Bei Ausfall eines Übertragungsweges muss über den redundanten Weg mindestens alle 5 Minuten ein Routineruf übertragen werden.
Bei Ausfall des Routinerufs und damit beider Übertragungswege, ist eine Manipulation der Übertragungswege zu unterstellen und eine sofortige Alarmintervention sicherzustellen.
Vorzugsweise sollte eine IP-Übertragungseinrichtung gemäß den VdS Richtlinien 2463 / 2465 / 2471, der DIN EN 50136, EN 54-21 und unter Berücksichtigung der VdS Richtlinien 2465-S2 (Protokollerweiterung TCP) und VdS 2471-A13 (Anschaltung an TCP/IP) zum Einsatz kommen.
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Diebstahl
Diebstahlschutz
Ein effizienter Diebstahlschutz ist in der Regel nur für kleinere Objekte erforderlich, da großformatige Bilder wie z. B. ein Kunstwerk von Anselm Kiefer mit der Standardgröße von 1,4 x 1,9 m/75 kg und schwere Skulpturen ab 30 kg im Museum nicht wirklich durch Diebstahl gefährdet sind.
Anders sieht es bei Skulpturen im Außenbereich aus. Diebstahl oder Vandalismus kann nur in Verbindung mit einer zeitnahen Intervention erschwert werden, wie der Skulpturdiebstahl 02/11 in Duisburg (Rohstoffdiebstahl) zeigt.
Diebstahl im Tagbetrieb
Effizienten Schutz im Tagbetrieb bieten:
– Elektrische/elektronische Maßnahmen | |
elektronische Hängesicherungen (von Museen häufig nicht gewünscht) | |
Näherungsüberwachungen – Kapazitive Systeme – Videosensoren – Vorhang-Bewegungsmelder |
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Abstandsmessungen der Leinwand | |
Empfindliche Erschütterungsmelder | |
Magnetöffnungskontakte (Wegnahme) |
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– Mechanische Maßnahmen, aber: | |
nur bedingt Aufsichten! |
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Sicherung und Schutz
Typische mechanische Sicherungsmethoden
Mechanische Sicherung
Leider vergessen viele, dass man die Physik nicht überlisten kann und vernachlässigen das Hebelgesetz!
Bedingt dadurch, dass die Rahmen unten in aller Regel nicht angeschraubt werden und der Befestigungspunkt üblicherweise im oberen Drittel liegt, verdoppelt sich die Zugkraft auf die Haken. Wird das Bild unten mit 25 kg angehoben wirkt oben die doppelte Kraft (F1 * L1/L2 = F2), d. h., bedingt durch die Lastverteilung wirken auf jeden Haken 25 kg, was keine Befestigung aushält!
Bilder müssen daher auch unten befestigt werden.
Wanderausstellungen
Bei Wanderausstellungen besteht häufig das Problem, dass die vorhandenen Sicherungssysteme und mechanischen Einrichtungen ungeeignet oder unzureichend sind.
Hier sind, da es sich um Interimslösungen handelt, unkonventionelle Sonderlösungen, losgelöst von jeglichen Vorschriften gesucht!
Oft reichen bereits:
Gipskartonplatten mit einer 0,5 mm Blechplatten-Zwischeneinlage oder 19 mm Spanplatten in Verbindung mit Erschütterungsüberwachung, | |
Querriegelschlösser, Motorradschlösser, Bodenleisten vor Türen, die nach innen aufschlagen oder einfache Zusatzgitter | |
Sperrriegelschlösser mit aktiver Sperrriegelfunktion |
um im Nachtbetrieb ausreichende Widerstandszeitwerte zu realisieren.
Eine kostengünstige und effiziente Diebstahlüberwachung im Tagbetrieb ist mit dem Einsatz von Funksensoren möglich, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen müssen:
Ausfallüberwachung (Funkstörung/Jamming) | |
Wegnahmeüberwachung | |
Erschütterungsüberwachung | |
Einzelmelderanzeige an zentraler Stelle mit Klartextanzeige | |
raumbezogene Alarmierung |
Die darüber hinaus erforderliche Einbruchmeldeanlage muss zwingend mit abdecküberwachten oder Decken-Bewegungsmeldern außerhalb des Handbereiches ausgeführt werden.
Diese erforderliche Einbruchmeldeanlage muss zwingend
als Außenhautsicherung mit Öffnungs-, Verschluss- (VdS Kl. B) und Durchbruchüberwachung (VdS Kl. C) | |
und als Fallensicherung mit abdecküberwachten Bewegungsmeldern (VdS Kl. C) oder Decken-Bewegungsmeldern außerhalb des Handbereiches (VdS Kl. B) |
und einer ständig überwachten Direktaufschaltung zur Polizei ausgeführt werden.
Da wir den Täter nicht stellen, sondern vertreiben möchten, bietet es sich an, im Alarmfall die Beleuchtung einzuschalten.
Nach ÜEA-RL ist nur die örtliche akustische Alarmierung unzulässig!
Vandalismusschutz
Ein Vandalismusschutz kann nur durch mechanische Einrichtungen gewährleistet werden.
Die Aufsicht erschwert die Tat und hält den (Graffiti-) Schüler davon ab, ein Bild auf seine Art zu signieren (Schulklassen stellen eine erhöhte Gefahr dar), einen verwirrten Menschen stört dies kaum (siehe Lichtenstein in Bregenz). | |
In diesem Zusammenhang wird immer wieder über die Minimierung von Aufsichten zu Gunsten einer Videoüberwachung diskutiert. Die Erfahrung zeigt, dass die personelle Aufsicht immer noch der wirksamste Schutz ist, der durch Videotechnik lediglich ergänzt und nicht ersetzt werden kann. |
Kunsthaus Bregenz
Beispiel: Beschädigung des Kunstwerkes "Nude in Mirror" (1994), von Roy Lichtenstein am 3. September 2005:
… vor dem Gemälde zog eine 35-jährige Münchnerin ein Klappmesser aus der Handtasche, mit dem sie dem Gemälde "Nude in Mirror" vier jeweils 30 cm lange, längs verlaufende Schnitte zufügte.
Anschließend wurde sie von Besuchern überwältigt. Den Beamten gegenüber machte die Münchnerin keine Angaben über die Gründe für die Tat.
Einschlusstäter
Neben dem Schutz vor Einbruchdiebstahl durch gewaltsames Eindringen in Ausstellungs- und Depotbereiche und Vandalismus während der Öffnungszeiten, sind organisatorische und techn. Maßnahmen gegen sogenannte Einschlusstäter (unberechtigtes Verbleiben im Gebäude nach der Öffnungszeit) erforderlich. Diese stellen ein erhebliches Risiko dar, da die Einbruchmeldeanlagen häufig erst verspätet scharfgeschaltet werden und so im ungünstigsten Fall erst eine sehr späte Alarmierung erfolgt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Täter das Gebäude über die "offiziellen" Flucht- und Rettungswege schnell verlassen können.
Um diesem Problem zu begegnen, müssen
alle Nebenräume verschlossen und mögliche Verstecke nach der Öffnungszeit sofort geprüft werden, | |
die Einbruchmeldeanlage so schnell wie möglich aktiviert werden, | |
Teilscharfschaltungen oder Wächterkontrollmodi (hierbei lösen die Melder nur einen internen Alarm aus, dem nachgegangen werden muss) möglich sein, | |
oder aber die Motiondetektion etwaiger Videoanlagen aktiviert werden, |
um Täter und Bewegungen frühzeitig zu erkennen.
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