Boots- und Yachttransporte per Pkw mit Trailer |
Herren Goericke und Zucker, Sachverständige für Schifffahrt und Sportschifffahrt, Zucker und Partner GmbH, Hamburg |
Die Größe der mit einem Pkw trailerbaren Boote und Yachten ist durch den Gesetzgeber und die Pkw-Hersteller auf kleine Boote begrenzt, so daß trailerbare Boote selten länger als 7 m bis 8 m sind. Ausnahmefälle, gerade bei leichten Segelyachten, lassen aber auch Längen von 10 m und mehr zu. Beschränkt ist die Größe der Yacht vornehmlich durch das Gewicht, daß bei Pkw 3,5 to max. zulässige Anhängelast nicht überschreiten darf. Geländewagen haben für gewöhnlich die höchste Anhängelast. Berücksichtigt man dabei das Trailergewicht, reduziert sich das Bootsgewicht meist auf maximal 3,0 to.
Begrenzungen:
Max. Gewicht des Trailers samt Yacht: | 3,5 to |
Max. Höhe des Trailers samt Yacht: | 4,00 m |
Max. Länge von Pkw und Trailer samt Yacht: | 18,0 m |
Max. Breite des Trailers samt Yacht: | 2,55 m (EU), sonst 2,50 m |
Überbreite des Trailers samt Yacht für Privat: | üblich bis ca. 3,0 m mit Genehmigung |
Ausführung von Boots- und Yachttransporten per Pkw mit Trailer:
Das Be- und Entladen von Yachten und Booten auf Trailern, die mit Pkw gezogen werden, erfolgt gleichermaßen mit Hilfe von Kränen und durch Slippen auf Rampen, die als Schräge ins Wasser hineinreichen, so daß das Trailergespann rückwärts die Rampe herab bis ans oder ins Wasser fährt und das Boot vom Trailer zu Wasser rollen läßt. Zur Verhinderung von Korrosion wird ein vollständiges Eintauchen des Trailers meist vermieden, ist aber nicht immer ganz zu umgehen. Sonderkonstruktionen, die ein Herabfieren des Bootes vom Trailer selbst von einer hochliegenden Kaimauer ermöglichen, sind zwar im Handel, aber nur selten anzutreffen.
Zu achten ist darauf, daß das Boot beim Slippen gerade auf den oder von dem Trailer gezogen oder geschoben wird, damit es nicht durch scharfkantige Trailerüberstände Schaden erleiden könnte.
Besondere Wichtigkeit haben vor Fahrtantritt die Feststellung des Gewichtes von Trailer und Boot zur Einhaltung der zulässigen Zuladung des Trailers und der Anhängelast des Zugfahrzeugs. Schließlich nimmt die korrekte Lastverteilung auf dem Trailer (Einhaltung von vorgeschriebener minimaler und maximaler Stützlast, also die Last an der Trailerkupplung) sowie die richtige Verzurrung des Bootes auf dem Trailer eine wichtige Rolle ein.
Jeder Trailer weist an einer Typenplakette (meist vorne links am Rahmen) sowie in den Papieren die maximale Zuladungsfähigkeit, also das Bootsgewicht, aus. Das Gewicht des leeren Trailers zzgl. des Gewichtes des aufgeladenen Bootes (Ausrüstung und Treibstoff beachten) verstehen sich als gesamte Anhängelast. Diese Vorgaben der Hersteller von Trailer und Pkw dürfen nicht überschritten werden.
Aber auch die Einhaltung der Stützlast in Minimum und Maximum ist wichtig, fast am wichtigsten. Meist ist eine Stützlast von maximal 50 bis 100 kg, minimal jedoch 20 % hiervon, vorgesehen. Empfehlenswert ist dabei jedoch, die maximale Stützlast tatsächlich auszuschöpfen. So wird die Gefahr des "Schlingerns" während der Fahrt reduziert. Gemessen werden kann die Stützlast z.B. mit einem Stück Kantholz, daß auf eine Personenwaage und unter den abgekuppelten Trailerkupplungskopf gestellt wird.
Unverzichtbar ist eine korrekte Verzurrung. Sie muß sicherstellen, daß das Boot fest nach unten auf den Trailer gepreßt wird und zugleich weder in Quer- noch in Längsrichtung verrutschen kann. Ein Verrutschen in Querrichtung ist meist durch die zugleich nach unten gerichteten Gurte erreicht, da diese fast immer in einem diagonalen Winkel quer zur Fahrtrichtung von der Deckskante des Bootes zum Trailer herabgeführt werden. Zusätzlich sind aber auf jeden Fall diagonale Verzurrungen nach vorn und achtern erforderlich, die beim Beschleunigen bzw. beim Abbremsen des Gespanns wirksam werden. Bloßer Verlaß auf die häufig vorhandene Bugstütze und die meist ebenfalls dort montierte Zugwinde des Trailers ist für gewöhnlich unzureichend. Schließlich bestehen die Auflageflächen auf Trailern oft zur Vereinfachung der Slipvorgänge aus Rollen, was das Risiko des Längsverschubs erhöht.
Während der Fahrt ist schließlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von meistens 80 km/h in Deutschland (bzw. z.B. 130 km/h in Frankreich!) einzuhalten. Einzelne neuere Trailergespanne dürfen jedoch auch in Deutschland Geschwindigkeiten von 100 km/h fahren. Hierfür ist aber eine Sondergenehmigung zu beantragen.
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Häufigkeit von Boots- und Yachttransporten per Pkw mit Trailer:
Es gibt kaum ein Boot in einer trailerbaren Größe, das nicht zumindest vom Winterlager ins Sommerlager und zurück, also pro Jahr zweimal mit einem Trailer transportiert wird. Nicht selten werden diese Boote auch für Urlaubsreisen von Nordeuropa zum Mittelmeer oder ähnlich weit bewegt. Quantitativ ist der Trailertransport mit eigenem Pkw sicherlich stückzahlmäßig mit weitem Abstand vor allen anderen Boots- und Yachttransportarten einzuordnen und hat deshalb einen erheblichen Stellenwert zum Thema Boots- und Yachttransporte.
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Risiko von Boots- und Yachttransporten per Pkw mit Trailer:
Die häufigste Schadenursache sind Unfälle durch:
defekte Reifen (z.B. Überhitzung durch zu niedrigen Luftdruck oder Überalterung) | |
überhöhtes Gewicht | |
überhöhte Geschwindigkeit | |
fehlerhafte Verzurrung | |
fehlerhafte Lastverteilung (zu niedrige Stützlast löst Schlingern des Trailers aus) | |
ungeübte Fahrer (z.B. falsche Reaktion beim Schlingern (falsch:
Beschleunigen, Gegenlenken; richtig: nur vorsichtiges Bremsen!)) |
Diebstahlgefahr bei Boots- und Yachttransporten per Pkw mit Trailer:
Das qualitativ höchste Risiko stellt jedoch die Diebstahlgefahr dar. Über Nacht, ggf. sogar über einen längeren Zeitraum abgestellte Trailer mit Booten sind ein begehrtes Diebstahlobjekt, zumal es den Dieben oft sehr leicht gemacht wird.
Vereinzelt fehlen Sicherungen gegen Diebstahl völlig. Leider sind aber auch die meisten im Handel üblichen Sicherungen mit einfachen Werkzeugen zu überwinden. Als Diebstahlsicherungen kommen zum Beispiel in Frage:
Kupplungsschloß: Hierbei wird die Bedienung der Anhängevorrichtung verhindert. Erhältliche Modelle variieren erheblich, sehen aber im wesentlichen entweder die Verriegelung des Verschlußgriffs bzw. die Überdeckung des Kupplungskopfes vor.
Radklauen: Derartige Diebstahlsicherungen werden – ähnlich wie in verschiedenen Ländern die befürchteten "Parkkrallen" so an einem der Räder bzw. Felgen befestigt, daß dieses Rad nicht mehr gedreht werden kann.
Ketten: Mit Ketten können einige Felgen gegen das Drehen gesichert werden. Mit Ketten kann aber auch der gesamte Trailer an einem anderen festen Objekt fixiert werden. Gehärtete Stahlketten sind auch mit kräftigen Bolzenschneidern nur schwer zu durchtrennen.
Behelfs-Alternativen: Oft belächelt aber zweifelsfrei wirkungsvoll ist die Demontage eines Rades. Sofern keine anderen Mittel verfügbar sind, kann immer noch die Bereifung auf einer Seite des Trailers demontiert werden. Im günstigsten Fall ist dies durch Lösen von vier Schrauben an einem einzelnen Reifen zu erledigen, wobei der Vorgang insgesamt nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt, als ein herkömmlicher Reifenwechsel. Dieser sollte in wenigen Minuten von einem geübten Fahrer erledigt werden können, wobei das Gespann einseitig z. B. auf einem Holzblock oder ähnlichem abgesetzt werden kann.
Wesentlich für das Diebstahlrisiko ist aber insbesondere auch der gewählte Stellplatz, der im Idealfall auf einem bewachten Gelände oder ungünstigstenfalls in einem dunklen, unbewachten und abgelegenem Gebiet liegt.
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Kosten von Boots- und Yachttransporten per Pkw mit Trailer:
Angaben zu den Kosten erübrigen sich, da fast alle trailerbaren Boote von ihren Eignern in Eigenleistung transportiert werden.
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