6.4.6.1 Zurrpunkte
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Abbildung 6.4.6.1.139: WLL 5 t [W. Strauch] |
Abbildung 6.4.6.1.140: Kennung 8 [W. Strauch] |
Abbildung 6.4.6.1.141: Kennung 8 [W. Strauch] |
Abbildung 139 trägt die Kennzeichnung WLL 5 t und ist nur zum Heben zu nutzen. Ein Verbot zum Zurren ist jedoch nicht vermerkt. Die beiden anderen Lastböcke sind mit der Kennung 8 versehen. Nur Eingeweihte wissen, dass es sich um Zurrpunkte handelt, die mit 16.000 daN belastbar sind. Lastböcke können auf die Horizontalflächen geschraubt werden, aber auch in seitlich angebrachte Bohrungen, wie in Abb. 140.
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Abbildung 6.4.6.1.142: Geschweißte Zurrplatte [W. Strauch] |
Abbildung 6.4.6.1.143: Gegossene Zurrplatte [W. Strauch] |
Zurrplatten sind normalerweise nicht vormontiert. Bei Bedarf können sie in dafür am Fahrzeug vorgesehene Gewindebohrungen geschraubt werden. Jede Platte muss mit vier Schrauben M30 x 70 – 10.9 unter Beachtung der Anzugsdrehmomente befestigt werden. Die 10.9 verschlüsselt in diesem Fall eine besondere Stahlqualität. Für Heimwerker sind z.B. 4.8 vorgesehen, für normale Industriezwecke 8.8 oder andere Kennungen.
Abbildung 6.4.6.1.144: Schraube M30 x 70 – 10.9 [W. Strauch]
Zurrplatten können mit einem aufgeschweißten Steg mit Bohrung unter Verwendung von Schäkeln genutzt werden, die mit anderen Zurrmitteln kombiniert werden. Platten mit aufgeschweißten oder angeschraubten Zurrpunkten sind ebenso verfügbar, wie zusätzlich angebrachte Halterungen für die Befestigung von Lastböcken.
Die Zurrplatten dürfen je nach Richtung der angreifenden Kräfte nur unterschiedlich belastet werden:
Abbildung 6.4.6.1.148 – 149: Belastbarkeit in Fahrzeuglängsrichtung und Originalbeschriftung [W. Strauch]
Abbildung 6.4.6.1.150 – 151: Belastbarkeit in der Senkrechten und Querbelastung [W. Strauch]
Die Belastung nach unten kommt vor, wenn das Fahrzeug selbst Ladung ist und auf dem Transportfahrzeug gesichert wird. Für Niederzurrungen ist das günstig, für Direktzurrungen die ungünstigste Sicherung.
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Abbildung 6.4.6.1.152: Steg-Verformung [W. Strauch] |
Abbildung 6.4.6.1.153: Hebe-Belastbarkeit [W. Strauch] |
Abbildung 6.4.6.1.154: Symbol [W. Strauch] |
Die Überlastung des Steges der Zurrplatte von Abb. 152 hat zu deren Verformung geführt. Nicht immer sind derartige Mängel so klar zu erkennen. Falscher Einsatz kann zu verdeckten Mängeln führen. Deshalb sollten Platten, die als Anschlagpunkte dienen, als Anschlagplatten gekennzeichnet sein und einen Vermerk tragen, der das Verzurren verbietet.
Abbildung 6.4.6.1.155 – 157: Fahrzeugöffnungen, die häufig zum Zurren benutzt werde [W. Strauch]
Das Fehlen geeigneter Zurrpunkte führt häufig dazu, dass beliebige Fahrzeugbauteile zum Befestigen von Zurrmitteln genutzt werden. Bei Abb. 155 ist es zu sehen, bei Abb. 156 zeigen Rost und Scheuerstellen an der Farbe, dass es häufiger der Fall ist. Bei Abb. 157 hat der Hinweis geholfen, keine Sicherungsmittel an dem Loch zu befestigen.
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