6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen |
6.4.6 Fahrzeuggebundene ZurreinrichtungenDarunter sind mit dem Fahrzeug fest verbundene Bauteile und Systemkomponenten zu verstehen, die Zugkräfte aufnehmen und in Fahrzeugböden, -rahmen oder -träger einleiten können. Sie dienen der Befestigung von Zurrmitteln, deren Sicherungswirkungen unterschiedlich benannt werden:
Legende: 1 Direktzurrung mit Sicherungswirkung nach hinten (1a) und nach vorn (1b), 2 Buchtlaschings gegen seitliche Bewegungen nach links (2a) und nach rechts (2b), 3 Buchtlaschings bzw. Kopfbuchten mit Sicherungswirkung nach vorn (3a) und hinten (3b), 4 Niederzurrung mit kraftschlüssiger Wirkung in allen Richtungen bei ausreichender Reibung. Je nach Zurrwinkel fallen die Sicherungskräfte unterschiedlich groß aus. Die auf die Zurrmittel, Befestigungspunkte und Zurrpunkte wirkenden Kräfte entsprechen nicht den Sicherungskräften, sind aber gleichermaßen von den Zurrwinkeln abhängig. Bei ungünstigen Winkeln können die Kräfte in den Zurrmitteln extrem groß werden. In Kapitel 6.4.6.1 wird das ausführlich erläutert. Die Sicherungswirkung in Querrichtung ist groß, die Kräfte auf Zurrmittel und deren Endpunkte sind größer aber nicht extrem groß. Abbildung 6.4.6.4 – 6 : Unterschiedliche Richtungen bewirken unterschiedlich hohe Kräfte [W. Strauch] Nach den im Folgekapitel beschriebenen Normen werden Zurrpunkte nicht in allen Richtungen geprüft. Fahrzeughalter sollten bei der Bestellung von Fahrzeugen darauf drängen, dass Zurrpunkte installiert werden, die in allen in der Praxis vorkommenden Richtungen ausreichende Festigkeit besitzen bzw. die Belastbarkeitswerte anfordern, die für unterschiedliche Richtungen gelten. Zur korrekten Nutzung von Zurrpunkten gehört auch, dass das Personal darüber informiert ist, dass z.B. beim Verlauf einer Direktzurrung nach Abb. 6 extrem große Kräfte auf die Zurrung wirken. Die Massen der Packstücke sind 60 t, 50 t und 24 t. In Längsrichtung nach vorn wirkenden Trägheitskräften vermögen die Steckrungen bei Abb. 7 nicht zu widerstehen. Sie brechen weg. Den dazu nötigen Weg machen die Ketten trotz ihrer geringen Elastizität mit, weil sie aufgrund der ungünstigen Anbringung dann noch nicht ihr LC erreicht haben. Kommt der Stator nicht rechtzeitig zum Stehen, brechen die Ketten oder Zurrpunkte. Bei den Abbildungen 8 und 9 ist es ähnlich: Die Ketten können bei ihrer Positionierung keine Längskräfte aufnehmen. Die Kette hat einen nahezu horizontalen Verlauf ohne Querkomponenten nach hinten. Die Sicherungskräfte sind nahezu identisch mit den Kräften, die in den Zurrmitteln auftreten können. Eine Prüfung des Zurrpunkt nach Norm findet in dieser Richtung nicht statt. Die Norm fordert einen Mindestwinkel mit der Horizontalen von 30°. Wird der Norm gefolgt, könnten viele gute Sicherungsmethoden nicht praktiziert werden. Es ist besser, sich vom Hersteller die Belastbarkeit in jeder Richtung bescheinigen zu lassen und weiterhin an probaten Sicherungen festzuhalten, statt den Empfehlungen der Norm zu folgen. Bei Fahrzeugen mit genormten Zurrpunkten wäre diese Form der Sicherung nicht erlaubt, denn es ist ein Mindestwinkel mit der Horizontalen von 30° vorgeschrieben. Rechts ist im Bild die vordere Seite des Fahrzeugs. Der Zurrpunkt mit doppelten Spitzhaken und der mit der Ratsche verbundene Gurt tragen zur Sicherung des Standrohres gegen Bewegungen zur linken Fahrzeugseite bei. Der dunkelrote Gurt gehört zum Gegenstück der anderen Seite und trägt zur Sicherung gegen Bewegungen nach rechts bei. Der Zurrpunkt wird auf Biegung beansprucht. Er bildet mit der Horizontalen einen Winkel von 55° und ist in dieser Stellung blockiert. Der Zurrgurt verläuft in diesem Bereich nahezu horizontal. Der Zurrpunkt ist für den genutzten Haken zu dick bzw. der doppelte Spitzhaken des verwendeten Zurrgurtes ist für den Zurrpunkt zu klein. Das Ratschenteil ist mit einem Klauenhaken am Fahrzeugrahmen eingehakt. Eine Befestigung der Ratschen an den seitlich eingelassenen Zurrpunkten des Wagenbodens ist nicht möglich, deshalb wurden die Ratschen mit ihrem kurzen Gurtende in den Fahrzeugrahmen eingehakt, leider falsch: mit Spitzhaken. Käufer und spätere Nutzer von Fahrzeugen sollten in engem Kontakt mit den Konstrukteuren die Anzahl und Anordnung von Zurrpunkten in Hinblick auf die nutzbaren Zurrrichtungen besprechen. Praxisnahe Ausstattungen von Fahrzeugen erleichtern die Sicherungsarbeit, verbessern die Qualität der Arbeiten und erhöhen die Lebensdauer verwendeter Materialien. Zurrpunkte dienen auch zur Befestigung von Fahrzeugen, wenn diese selbst transportiert werden müssen. Nicht nur bei Straßentransporten, sondern auch beim Transport auf der Schiene, auf Schiffen oder sogar im Luftverkehr. Bei Arbeitsfahrzeugen, die nie auf eigener Achse Transportwege zurücklegen, also immer „Huckepack“ befördert werden, sollten die zum Verzurren geeigneten „Befestigungspunkte“ besonders gekennzeichnet sein (siehe Kapitel 5.2). Die am meisten verwendeten fahrzeuggebundenen Zurrmittel sind:
Zurrpunkte gibt es in einer Vielzahl unterschiedlicher Formen, Größen, Festigkeiten und Anbringungsarten. Im Folgekapitel 6.4.6.1 wird sehr detailliert darauf eingegangen. Bei Zurrwinden sind häufig Mängel in Bauart, Anbringung und Nutzung zu beobachten.Folgekapitel 6.4.6.2 informiert darüber und nennt einige Verbesserungsvorschläge. |