6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen


6.4.5 Verriegelungen und Twistlocks

Diese Bauteile dienen der Sicherung genormter Behälter, wie Frachtcontainern für den Binnen- und Seeverkehr (z.B. nach ISO 1496) und Wechselbehältern (z.B. nach DIN EN 284) sowie sonstigen Behältern und Lastgestellen, die mit Eckbeschlägen gültiger Normen ausgestattet sind.


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Abbildung 6.4.5.1 – 2 : Eckbeschläge von ISO-Seecontainern [W. Strauch]

Die Eckbeschläge werden überwiegend mit dem englischen Ausdruck „corner casting“ bezeichnet. Die Beschläge müssen so gebaut sein, dass sie allen Beanspruchungen des See-, Schienen- und Straßenverkehrs standhalten können. Sie sind für eine Containerbreite von 8 Fuß (8′) ausgelegt, das entspricht ca. 2,44 m.


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Abbildung 6.4.5.3 – 4 : Beschläge eines Binnencontainers von 2,50 m Breite [W. Strauch]

Die unten angeschweißten Beschläge ermöglichen es, die Container auf Standardchassis zu befördern.


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Abbildung 6.4.5.5 – 6 : Beschläge von Wechselbrücken [W. Strauch]

Die Beschläge sind so angeordnet, dass sie einem 20-Fuß-ISO-Container entsprechen, der eine Mindestlänge von 19-Fuß und 3 Zoll hat (19′ 3″), das sind 5,8674 m.

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Abbildung 6.4.5.7: Normgerechter Befestigungsbeschlag eines Bürocontainers [W. Strauch]
 

Abbildung 6.4.5.8: Nicht normgerechter Befestigungsbeschlag eines Bürocontainers [W. Strauch]

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Abbildung 6.4.5.9 – 10 : Normgerechte Beschläge von Lastgestellen [W. Strauch]

Alle austauschbaren Ladungsträger mit normgerechten Befestigungsbeschlägen wie Container, Wechselbehälter und Lastgestelle lassen sich mit „Container-Verriegelungen“ sachgerecht sichern. Zusätzlich können dazu geeignete Zurrmittel eingesetzt werden, sie sollten aber nicht „anstatt“ benutzt werden. In Abb. 9 und 10 können die Lastgestelle nicht durch die Zurrmittel am Verrutschen gehindert werden.