6.3 Ladeflächen und Lastauflagen |
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Bei Kennzeichnung des Schwerpunkts hätte die richtige Verladung erkannt werden können: Wird die Hinterachse direkt an die Kröpfung gefahren liegt der Schwerpunkt der Kombiwalze exakt über der Markierung für den Lastschwerpunkt am Fahrzeug. Das ist nicht der Fall, wenn die Walze an die Kröpfung gefahren wird: Um ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination sicher und vorschriftsmäßig beladen zu können, müssen entsprechende Daten aus der „Kennzeichnungswunschliste“ verfügbar sein. Der Fahrer des folgenden Fahrzeugs besitzt keinerlei Informationen über zulässige Punktlasten seines Fahrzeugs. Er versichert auf Nachfrage, keine Unterlagen darüber „an-Bord“ zu haben. Die Kranteile haben eine Masse von 11,5 t und liegen auf zwei quer gelegten Kanthölzern aus Nadelholz des Formats 10 cm mal 10 cm. Relativ gut gewählt ist die Platzierung der Hölzer in Nähe des Königbolzens einerseits und der ungefähren Achsmitte der Drillingsachse des Sattelanhängers andererseits. Möglicherweise sind dort Verstärkungen angebracht. Von außen sind solche nicht erkennbar, allerdings auch keine Verformungen der Ladefläche. Die verwendeten Hölzer sind von unzureichender Qualität: Quadratische Holzquerschnitte können wie Rollen wirken. Die Verwendung rechteckiger Querschnitte mit möglichst großem Verhältnis Breite zu Höhe wird empfohlen. Bei Abb. 66 ist kein RH-Material auf dem Kantholz platziert. Gut zu erkennen ist, dass das Holz durch die Belastung bereits eingedrückt ist. Hölzer normaler Qualität mit einer Belastbarkeit der Faserseite von 30 Kilogramm pro Quadratzentimeter kann die Last nicht eindrücken. Rein optisch ist bei diesem Fahrzeug von einer unzulässigen Lastverteilung auszugehen: Die Ladefläche ist im vorderen Bereich deutlich gebogen. Auch die nach unten gezogenen Dachträger und die gespannte Plane deuten auf eine ungünstige Verteilung der Kräfte hin. Ob eine unzulässig hohe Beanspruchung der Ladeebene und des Aufbaus vorliegt, kann anhand des Bildes jedoch nicht beurteilt werden. |