Fahrzeugkombinationen werden aus einem Kraftfahrzeug und einem oder mehreren Anhängefahrzeugen zusammengestellt.
Ein Personenkraftwagenzug besteht aus einem Pkw und einem Anhängefahrzeug.
Abbildung 6.1.81: Pkw-Zug [W. Strauch]
Ein Omnibuszug wird nach Norm als Zusammenstellung aus einem Kraftomnibus und einem oder mehreren Anhängefahrzeugen gebildet. Der Fahrgastraum ist nicht durchgehend. Eine begehbare Verbindung kann jedoch vorgesehen sein.
Abbildung 6.1.82: Pkw-Zug [W. Strauch]
In Deutschland dürfen keine Personenanhänger zu einer „Omnibuszugbildung“ verwendet werden. In § 32a StVZO heißt es in Satz 4:
4Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.
Nach Norm ist ein Lastkraftwagenzug die Zusammenstellung aus einem Lastkraftwagen und einem oder mehreren Gelenk- oder Starrdeichselanhängern.
Nach § 32a Satz 1 StVZO darf in Deutschland hinter Kraftfahrzeugen nur ein Anhänger mitgeführt werden.
Abbildung 6.1.83: Lastkraftwagenzug aus Lkw und zweiachsigem Gelenkdeichselanhänger [W. Strauch]
Abbildung 6.1.84: Lastkraftwagenzug aus Lkw und zweiachsigem Starrdeichselanhänger [W. Strauch]
Zugmaschinenzüge sind Zusammenstellungen aus einer Anhängerzugmaschine oder einem Traktor mit einem oder mehreren Gelenk- oder Starr-Deichselanhängern.
StVZO § 32a Mitführen von Anhängern, Satz 2:
Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird.
Abbildung 6.1.85: Anhängerzugmaschine mit zweiachsigem Gelenkdeichselanhänger [W. Strauch]
Abbildung 6.1.86: Anhängerzugmaschine mit zweiachsigem Gelenkdeichselanhänger [W. Strauch]
Werden hinter einer Zugmaschine zwei Anhänger mitgeführt darf auf der Zugmaschine ein Gewicht zur Erhöhung der Achslast mitgeführt werden, aber keine Ladung.
Abbildung 6.1.87: Anhängerzugmaschine mit zweiachsigem Gelenkdeichselanhänger [W. Strauch]
Ein Wechselpritschenfahrzeug mit Fangmaulkupplung, aber ohne Wechselbehälter, ist eine Anhängerzugmaschine.
Abbildung 6.1.88: Anhängerzugmaschine mit dreiachsigem Gelenkdeichselanhänger [W. Strauch]
Abbildung 6.1.89: Anhängerzugmaschine mit dreiachsigem Gelenkdeichselanhänger [W. Strauch]
Die Sattelzugmaschine von Abb. 89 besitzt neben der Sattelkupplung noch eine normale Kupplung. Sie repräsentiert so beide Arten von Zugmaschinen. Im Augenblick fungiert sie als Anhängerzugmaschine. Durch die von der Ladung ausgebeulte Plane hat der Anhänger Überbreite, ist aber nicht gekennzeichnet.
Abbildung 6.1.90: Traktor mit zwei zweiachsigen Gelenkdeichselanhängern [W. Strauch]
Abbildung 6.1.91: Traktor, der vorn eine Last trägt, mit zwei zweiachsigen Gelenkdeichselanhängern [W. Strauch]
Abbildung 6.1.92: Vierachsige Anhängerzugmaschine und 12-achsigem Gelenkdeichselanhänger [W. Strauch]
Die Gelenkdeichselanhänger des 16-achsigen Zugmaschinenzugs sind mit lenkbaren Achsen ausgestattet.
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