5.2 Versandfähigkeit von Gütern des Anlagen- und Maschinenbaus




Lesbare und klare Angaben zum Heben und/oder Verzurren sind wünschenswert. Nicht mehr benutzt werden sollte die früher übliche Abkürzung SWL (Safe Working Load) für das Heben. In vielen Normen wird heute die Abkürzung WLL (Working Load Limit) verwendet. Die zulässige Zurrkraft für die Ladungssicherung ist inzwischen internationalisiert, dafür steht LC (Lashing Capacity).


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Abbildung 5.2.11: Beispiel für die mögliche Kennzeichnung eines Befestigungspunktes [W. Strauch]

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Abbildung 5.2.12 – 13: Kennzeichnung eines Befestigungspunktes durch Hebeverbot und Text [W. Strauch]

Im Text unter dem Warnsymbol steht: „Achtung. Kein Anschlagpunkt für Kran! Nur für Transportsicherungen.“ Eine LC-Angabe an den Befestigungspunkten wäre hilfreich. Ist die zulässige Zurrkraft in verschiedenen Zugrichtungen unterschiedlich, sollte mindestens der niedrigste Wert angegeben werden. Tabellen oder Raster für das LC bei unterschiedlichen Winkeln können dem sichernden Personal wichtige Hinweise geben.


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Abbildung 5.2.14: Beispiel für die mögliche Kennzeichnung eines Befestigungspunktes [W. Strauch]

Sichere Transporte zu gewährleisten heißt auch, Beschädigungen an der Ware zu verhindern. Die zulässige Belastbarkeit von Befestigungspunkten sollte deshalb generell angegeben werden. Eine in glasfaserverstärkten Kunststoff mit Gewinde eingeschraubte Öse kann schnell überlastet werden.

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Abbildung 5.2.15 – 17:
Befestigungspunkte ohne Hinweise auf ihre Belastbarkeit [W. Strauch]

Aus der Positionierung am Ladegut kann zwar der vorgesehene Verwendungszweck von Ösen, Laschen, Schraubbeschlägen o.ä. zumeist richtig zugeordnet werden. Das reicht jedoch nicht, um fehlerfreies Sichern zu gewährleisten.


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Abbildung 5.2.18: Kennzeichnung mit Symbolen „Heben verboten“ [W. Strauch]

Dass an den verdeckten Elementen nicht gehoben werden darf, besagt nicht, dass es sich um Befestigungspunkte zum Laschen handelt und wie hoch diese belastet werden dürfen. Eine optimale Materialauswahl und eine günstige Sicherungsmethode ist so erschwert. Die gewählte Verzurrung erlaubt große Rutschwege in Längsrichtung.


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Abbildung 5.2.19: Bohrungen mit nicht erkennbarer Aufgabe [W. Strauch]

Hat der Hersteller diese Bohrungen zum Zurren vorgesehen? Zum Zurren sind sie möglicherweise auch dann ungeeignet, wenn Schäkel eingeschraubt werden. Die Biegebeanspruchungen könnten dem Ladegut schaden.


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Abbildung 5.2.20: Befestigung eines Zurrkettenhakens am Blech einer Maschine [W. Strauch]